Freiburg (lsw) - Der nach dem Sexualmord an einer Studentin in Freiburg angeklagte Flüchtling Hussein K. hat im Gefängnis erneut versucht, sich umzubringen. Er habe leichte Schnittverletzungen an der linken Hand, sagte der medizinische Sachverständige Hartmut Pleines gestern vor dem Landgericht Freiburg. Trotz der Verletzungen sei Hussein K. weiter voll verhandlungsfähig. Der Prozess könne fortgesetzt werden. Nach dem Vorfall, der sich am Sonntag ereignete, hatte Pleines den Angeklagten begutachtet.

Justizangaben zufolge war es der dritte Suizidversuch des jungen Mannes seit seiner Festnahme im vergangenen Dezember. Wegen der erhöhten Gefährdung werden Hussein K. und dessen Gefängniszelle rund um die Uhr per Video überwacht, sagte der Sprecher des Justizministeriums in Stuttgart, Robin Schray. So könnten Suizidversuche rasch erkannt und unterbunden werden. Seit dem ersten Suizidversuch ist Hussein K. im Gefängniskrankenhaus Hohenasperg bei Ludwigsburg untergebracht. Zu Details der Haft äußert sich das Ministerium generell nicht.

Hussein K. werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat zugegeben, vor rund 13 Monaten in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Die Frau ertrank im Wasser des Flusses Dreisam. Seit Anfang September steht er in Freiburg vor Gericht. Ein Urteil soll im nächsten Frühjahr gesprochen werden.

„Zunehmende psychische Probleme“

Justizangaben zufolge hatte der Angeklagte beim Hofgang eine Rasierklinge gefunden und sich danach in der Zelle versucht, die Pulsadern aufzuschneiden. Dies sei durch die Videoüberwachung aber bemerkt und schließlich verhindert worden. Verteidiger Sebastian Glathe wollte sich dazu nicht äußern. Er hatte von zunehmenden psychischen Problemen des Angeklagten berichtet und um eine erneute medizinische Begutachtung gebeten.

Auch sagte eine Sachverständige des Landeskriminalamtes in Stuttgart zu den am Tatort gefundenen DNA-Spuren aus. An der Leiche, an der Bekleidung sowie am Fahrrad des Opfers seien Körperspuren des Angeklagten gefunden worden. Zudem entdeckten Ermittler ein 18,5 Zentimeter langes, blondiertes Haar. Dieses sei per DNA-Abgleich eindeutig dem Angeklagten zugeordnet worden.