Die angeklagte Mutter und der Stiefvater (Mitte) im Missbrauchsfall Staufen vor Gericht. Foto: dpa - dpa

Vom Landgericht war ein Täter zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden, nachdem er sich zum Missbrauch des Jungen verabredet hatte. Jetzt wird ein neues Urteil gefällt.

Karlsruhe (dpa) Handschellen, Klebeband, Gleitgel - die Utensilien für die geplante Vergewaltigung eines Jungen aus dem südbadischen Staufen hatte der Mann aus Schleswig-Holstein im Gepäck. Doch am Karlsruher Hauptbahnhof schnappte die Falle der Polizei zu. Der Elektriker wurde festgenommen und im Juni 2018 vom Landgericht Karlsruhe zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Nun wird der 45-Jährige voraussichtlich in die geschlossene Psychiatrie kommen. Das machte der Vorsitzende Richter am Donnerstag bei der Neuauflage seines Prozesses vor dem Landgericht Karlsruhe deutlich.

Das Verfahren steht im Zusammenhang mit dem Missbrauchsfall von Staufen bei Freiburg. Dabei war ein Junge mehr als zwei Jahre lang von seiner Mutter und deren Partner missbraucht und anderen Männern für Sex überlassen worden. Das Paar und weitere Täter wurden dafür bereits zu langen Haftstrafen verurteilt.

Der nun erneut in Karlsruhe vor Gericht stehende Schleswig-Holsteiner hatte 2017 über das Darknet - einen geschützten Bereich des Internets - Kontakt zum Lebensgefährten der Mutter des Jungen aufgenommen. Der in Reinbek bei Hamburg geborene Angeklagte fragte an, ob er das Kind missbrauchen und töten könne. Dies lehnte der Freund der Mutter ab. Eine ernsthafte Absicht, die Tötungsfantasie auszuführen, konnte das Karlsruher Landgericht dem Schleswig-Holsteiner aber nicht nachweisen.

Geschnappt wurde er, weil er die Festnahme des Paars aus Staufen nicht mitbekommen hatte. Ein verdeckter Ermittler hatte sich als Freund der Mutter ausgegeben und unter dessen Decknamen «geiler Daddy» den Schleswig-Holsteiner nach Karlsruhe gelockt.

Das Landgericht begründete im ersten Urteil die langjährige Strafe damit, dass der einschlägig vorbestrafte Mann gefährlich für die Allgemeinheit sei und eine hohe Wahrscheinlichkeit eines erneuten Missbrauchs bestehe. Der Angeklagte habe seine pädo-sexuellen Fantasien und seine sadistischen Neigungen an Kindern ausleben wollen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil jedoch auf: Das Landgericht habe nicht ausreichend begründet, warum bei dem Angeklagten keine verminderte Schuldfähigkeit vorliege.

Die führt Verteidigerin Andrea Combé an: Die schwere Pädophilie ihres Mandanten sei als Erkrankung zu sehen, die in einer geschlossenen Psychiatrie behandelt werden müsse. «Da gehört er hin», sagte sie.

Alles spricht dafür, dass sie sich nun durchsetzt: Die Unterbringung in der Psychiatrie sei sehr wahrscheinlich, sagte der Vorsitzende Richter am Donnerstag. Das Gutachten des in nichtöffentlicher Sitzung gehörten Psychiaters sei eindeutig gewesen. Das Gericht wolle den Haftbefehl in einen Unterbringungsbefehl umwandeln, so dass der Angeklagte voraussichtlich noch an diesem Freitag nach dem Urteil (9.00 Uhr) in eine geschlossene Anstalt gebracht wird