Der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller (Bündnis 90/Die Grünen) Foto: dpa - Archivbild: dpa

Stuttgart (dpa/lsw) - Das Land will die Klimaschutzabgaben für Flüge seiner Mitarbeiter ausweiten. Künftig zahlt es so eine Abgabe nicht nur für die Dienstflüge der Regierungsmitglieder und der Beschäftigten in den Ministerien, sondern auch für die Flüge von Mitarbeitern der nachgeordneten Behörden. Das geht aus einer Gesetzesnovelle von Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) hervor, die das Kabinett bereits am Dienstag in Stuttgart billigte und über die das Ministerium am Donnerstag informierte.
Wenn hohe CO2-Emissionen bei Flugreisen schon nicht zu vermeiden seien, würden sie jedenfalls angemessen ausgeglichen, sagte Untersteller. Auf freiwilliger Basis sollen auch die Universitäten und Hochschulen eine Klimaabgabe für dienstliche Flügen leisten.
Hintergrund der Maßnahme: Während die Treibhausgasemissionen der Landesverwaltung insgesamt gefallen sind, stieg der Anteil der Emissionen, die durch Flüge verursacht sind, nach Angaben des Ministeriums von vier Prozent (2010) auf acht Prozent (2015).
Das neue Gesetz soll Anfang 2018 in Kraft treten. Veranschlagt werden Mehrkosten in Höhe von rund 250 000 Euro im Jahr im Landesetat. In den vergangenen Jahren zahlte das Land bereits jährlich rund 30 000 Euro an Klimaabgaben. Die Gelder kamen Projekten zum Klimaschutz und zur Energiewende zugute, wie ein Sprecher mitteilte.