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Jahre hat ein Ex-Bürgermeister gegen Google gekämpft. Jetzt ist Schluss. Ein Richter erklärte ihm, dass Google nicht dafür verantwortlich ist, was bei Suchläufen gefunden wird.

Stuttgart (dpa/lsw)Ein ehemaliger Dorfbürgermeister aus dem Schwäbischen hat einen jahrelangen juristischen Streit gegen den Internetgiganten Google am Mittwoch aufgegeben. Zuvor hatte ein Richter des Oberlandesgerichts Stuttgart den Kläger Hans Ahlfeld in einer Berufungsverhandlung klar gemacht, dass er den Suchmaschinenbetreiber nicht dafür verantwortlich machen kann, was in den Suchläufen mit seinem Namen im weltweiten Netz so alles gefunden werden kann.

Der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde Hausen ob Verena bei Villingen-Schwenningen zog daraufhin seine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Rottweil zurück. «Obwohl das Aufgeben gar nicht zu mir passt», wie er betonte.

Sein Problem bleibt aber, wie er sagte, dass unter den Suchbegriffen seines Namens in Verbindung mit dem Wort «Balkan» Links zu etlichen Texten erscheinen, die verleumderische Äußerungen und Beleidigungen enthalten. So schlimm und verletzend diese Texte für ihn auch immer seien, erklärte der Vorsitzende Richter Matthias Haag am Mittwoch, so erwachse daraus kein Anspruch auf Unterlassung und dauerhafte Löschung gegen Google.

Erreichen wollte er mit seinem seit mehreren Jahren andauernden Rechtsstreit, dass Google die Ergebnislinks zu insgesamt 14 von ihm als beleidigend empfundenen Texten dauerhaft löscht. Das Landgericht Rottweil hatte seine Klage abgewiesen. OLG-Richter Haag sagte am Mittwoch, dass auch die danach erst in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung am Sachverhalt und der Einschätzung des Gerichts dazu nichts ändere.

Der Kläger war 17 Jahre lang Bürgermeister der Gemeinde im Kreis Tuttlingen und zudem Geschäftsführer der Gemeindewerke und Vorsitzender des Abwasserzweckverbandes. Deshalb habe ihn das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit 2001 mit dem Aufbau einer effektiven Verwaltung und der kommunalen Infrastruktur in albanischen Städten beauftragt.

Die für ihn beleidigenden Texte mit Worten wie «Albanermafia» und «Bestechungslobby» stammten von einem Blog, die Urheber seien nicht zu fassen, sagte der Kläger. Er sehe seine Persönlichkeitsrechte verletzt, seine Tätigkeit in Albanien sei stets legal gewesen.