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Geklagt hatte eine Familie gegen den Landkreis Tübingen. Sie gibt für die Fahrt ihrer beiden Töchter 2400 Euro im Jahr aus.

Mannheim (dpa/lsw) Eltern müssen sich weiterhin an den Kosten für die Beförderung ihrer Kinder zur Schule beteiligen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg am Dienstag entschieden. Es gebe keinen Anspruch auf Kostenfreiheit, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Roth laut Mitteilung des Gerichts in Mannheim.

Geklagt hatte unter anderem eine Familie gegen den Landkreis Tübingen. Sie gibt für die Fahrt ihrer beiden Töchter 2400 Euro im Jahr aus - überdurchschnittlich viel, da die Mädchen auf der Fahrt zu ihrer Schule eine Landkreisgrenze überqueren. Die Familie wollte kostenlosen Transport durchsetzen und hatte damit im Juli 2017 schon vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen verloren.