Über das Handy und das Internet kommen Kinder an Inhalte, die nicht für sie gedacht sind. Foto: DPA - Fabian Sommer

Verschiedene Institutionen fordern, Kinder und Jugendliche im Netz vor nicht altersgemäßen Inhalten zu schützen.

Stuttgart (dpa/lsw) Belästigung, Pornografie oder Hassbotschaften - vor solchen Inhalten soll der Gesetzgeber Kinder und Jugendliche im Internet besser schützen. Das forderten am Dienstag unter anderem die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) und der baden-württembergische Landeselternbeirat. Der derzeit gesetzlich vorgegebene Schutz sei nicht ausreichend, kritisierte LFK-Präsident Wolfgang Kreißig in Stuttgart. «Hier muss der Gesetzgeber nachlegen, präzisieren», sagte auch Carsten Rees vom Elternbeirat.

Die Kritik richtet sich gegen Vorgaben für Jugendschutzprogramme. Diese Programme sollen anhand von Alterskennzeichnungen im Internet Inhalte herausfiltern, die für Kinder und Jugendliche ungeeignet sind. Die Anforderungen für diese Programme seien allerdings zu unklar, so dass derzeit zum Beispiel nur Geräte mit dem Betriebssystem Windows und keine mobilen Geräte abgedeckt seien. Laut Kreißig ist das kein hinreichender Schutz, da Kinder das Internet vor allem über mobile Geräte nutzen.

Ein umfassender Schutz von Kindern und Jugendlichen sei allerdings nicht allein durch Technik erreichbar, sagte Rees. «Der ist eben auch durch die Ertüchtigung unserer Kinder - Stichwort Medienkompetenz - erreichbar.» Das Kultusministerium verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass Schüler schon ab Klasse 1 in den Unterrichtsfächern im Umgang mit Medien geschult werden. Außerdem gebe es in der Sekundarstufe 1 den Basiskurs Medienbildung. Der Elternbeirat fordert einen solchen Kurs schon für die Grundschule.

Spots zum Schutz von Kindern im Netz

Auch die Verantwortlichen von BDZV (Bund deutscher Zeitungsverleger), Börsenverein des Deutschen Buchhandels, GEMA, und einige andere mehr fordern mehr Sicherheit für Kinder im Netz durch Spots, die sich an Google als Suchmaschine richten:

Spot 1

Spot 2