Foto: Jens Büttner/dpa - Jens Büttner/dpa

Der baden-württembergische Agrarminister sieht darin eine Chance für einen geordneten Ausstieg aus der Tötung männlicher Küken.

Stuttgart (dpa/lsw)Agrarminister Peter Hauk (CDU) hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die massenhafte Tötung männlicher Küken in der Legehennenzucht nur noch vorübergehend zulässt, positiv bewertet. Die Entscheidung stelle einen geordneten Ausstieg aus der Tötung solcher Küken dar, sagte Hauk am Donnerstag in Stuttgart. «Die Branche ist nun gefordert, diesen umzusetzen. Dabei sind die Betriebe auf die Unterstützung der Politik und der Gesellschaft angewiesen.»

Hauk sagte, der Großteil der Brütereien liege im Norden Deutschlands, in Baden-Württemberg gebe es lediglich zwei Betriebe. Bis zur Einführung alternativer Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei dürften Brutbetriebe männliche Küken jedoch weiter töten, urteilte das Gericht in Leipzig. Die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien sind aus Sicht der Bundesrichter allein kein «vernünftiger Grund» im Sinne des Tierschutzgesetzes. Damit wertete das Gericht die Tierschutzbelange höher als bisher. Bis Alternativen zur Verfügung stünden, sei die Fortsetzung der umstrittenen Praxis aber noch rechtmäßig.

Jedes Jahr werden in Deutschland laut Bundesagrarministerium rund 45 Millionen männliche Küken nach dem Schlüpfen getötet. Das Problem: Für die Produktion von Eiern werden Legehennen gezüchtet. Die Rassen sind drauf getrimmt, viele Eier in kurzer Zeit zu legen. Sie setzen kaum Fleisch an, so dass sie sich für die Mast nicht eignen. Männliche Tiere braucht man dagegen nicht. Weil man das Geschlecht bisher erst nach dem Schlüpfen erkennen kann, werden die männlichen Küken vergast. Tierschützer kritisieren das heftig.