In anderen Bundesländern fällt die Rasse Kangal unter die Kampfhundeverordnung, in Baden-Württemberg nicht. Foto: dpa - dpa

Hechingen (dpa/lsw) - Nach der tödlichen Attacke eines Hundes auf eine Seniorin in Stetten am kalten Markt (Kreis Sigmaringen) hat die Staatsanwaltschaft Hechingen Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen die Halterin erhoben. Die Ermittlungen hätten den Verdacht ergeben, dass das Grundstück der 43-Jährigen für die Haltung des Tieres nicht geeignet war. Zudem soll das Halsband, mit dem der Hund im Garten angekettet war, so schlecht gewesen sein, dass es riss und der Hund sich befreien konnte.

Neben der Halterin muss sich auch ein 47-Jähriger wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung vor Gericht verantworten, weil er der Frau den Hund überlassen habe, obwohl er von den Zuständen vor Ort gewusst habe. Für ein strafrechtlich relevantes Versagen der Behörden hätten sich dagegen bei den Ermittlungen keine Anhaltspunkte ergeben, hieß es bei der Staatsanwaltschaft weiter.

Der große Hund der Rasse Kangal hatte Ende Mai vergangenen Jahres in Stetten am kalten Markt eine 72-Jährige angegriffen und ihr schwere Verletzungen an Kopf und Hals zugefügt. Eine Obduktion ergab später, dass die Frau an den unmittelbaren Folgen der Hundebisse starb.