Stuttgart: Der Hauptangeklagte im sogenannten «Zementmord»-Fall sitzt am 5.3.2018 rechts in einem Gerichtssaal vor seinen Richtern. Rechts der Vorsitzende Richter Joachim Holzhausen. Zehn Jahre nach dem Urteil gegen die Mörder des Schüler Yvan S. geht es um die Frage, ob der Haupttäter freikommt. Foto: Roland Böhm/dpa - Roland Böhm/dpa

Wird der Haupttäter im «Zementmord»-Fall auf unbestimmte Zeit weggeschlossen? Ein Gutachter sieht die Voraussetzungen dafür gegeben. Entschieden wird nach Ostern.

Stuttgart (dpa/lsw) - Die mögliche nachträgliche Sicherungsverwahrung des Haupttäters im sogenannten Zementmord-Fall ist nach Ansicht eines psychiatrischen Gutachters vertretbar. «Die Voraussetzungen wären erfüllt», sagte der Facharzt für Jugendpsychiatrie, Gunter Joas, am Dienstag am Landgericht Stuttgart. Es sei nicht auszuschließen, dass der heute 29 Jahre alte Mann auch elf Jahre nach dem Mord an dem Gymnasiasten Yvan Schneider und nach zehn Jahren Haft wieder schwere Gewaltdelikte begeht. Schwere seelische Störungen hätten sich während der Haft eher verfestigt.

Joas sprach von einem hochproblematischen Haftverlauf. Der 29-Jährige zeige keine Opferempathie - vielmehr sehe er sich selbst in der Opferrolle. Zuvor hatte die Anwältin des 29-Jährigen eine Erklärung ihres Mandanten verlesen, in der er sich bei der Familie seines Opfers entschuldigte. Er könne sich nicht erklären, warum er auch nach zehn Jahren Haft noch als gefährlich eingestuft werden solle. Im Gefängnis sei er ein anderer Mensch geworden. Das Geschehene werde ihn für den Rest seines Lebens nicht in Ruhe lassen.

Der 29-Jährige und ein Komplize hatten im August 2007 den 19 Jahre alten Schüler im Rems-Murr-Kreis mit Schlägen und Tritten getötet. Die Leiche wurde zerstückelt, in Teilen in Blumenkübel einbetoniert und im Neckar versenkt. Der Fall wurde später oft als «Zementmord» bezeichnet. Die Mittäter sind inzwischen wieder frei. Bei dem 29-Jährigen will die Staatsanwaltschaft dies verhindern: Von ihm gehe weiterhin eine hochgradige Gefahr aus, heißt es in der Anklage.

Die Entscheidung wird erst im April fallen. Auch ein zweiter Gutachter muss in dem Fall noch gehört werden. Fest steht hingegen schon, dass der 29-Jährige im Fall einer Freilassung in die Türkei abgeschoben wird. Der Beschluss dazu ist schon gefallen - verbunden mit einem Verbot der Rückkehr nach Deutschland für zehn Jahre.