Fehler passieren bei der Begutachtung von Toten regelmäßig. Es ist ein komplexes Problem – bislang ohne rechte Lösung. Foto: dpa - dpa

Die Untersuchung ist für Ärzte aufwendig, die Entlohnung dagegen gering.

KarlsruheIm Raum Karlsruhe sollen Mediziner die vorgeschriebene Begutachtung von Toten falsch abgerechnet und sich bereichert haben. Ein betroffener Arzt will den Betrugsvorwurf nicht auf sich sitzen lassen.

Wenn ein Mensch stirbt, ist nicht nur der Kummer oft groß. Angehörige müssen vieles organisieren, ein Bestatter muss bestellt, die Beerdigung geplant werden. Doch zuallererst muss ein Arzt gerufen werden. Denn ein Mediziner muss den Toten untersuchen, um den Totenschein auszustellen. Das nennt sich Leichenschau und ist eine Leistung, über deren Bezahlung es seit Jahren Streit gibt – und immer wieder auch Ermittlungen rund um die Abrechnung dieser Leistung. Genau deswegen ist der niedergelassene Arzt S., der seinen Namen nicht veröffentlicht sehen will, richtig sauer.

Er gehört zu etwa 100 Medizinern aus dem Raum Karlsruhe, gegen die die Staatsanwaltschaft wegen Betrugs ermittelt: Die Ärzte sollen Angehörigen zu viel für Leichenschauen berechnet haben. Statt der in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgelegten durchschnittlich 33 oder – je nach Schwierigkeit – 51 Euro pro Leichenschau plus Wegegeld hat S. doppelt oder auch dreimal so viel berechnet. Betrugsabsicht war das nicht, sagt er, sondern gängige Praxis. Er fühlt sich zu Unrecht am Pranger.

Keine Zuschläge für die Nacht

Der Fall wirft einmal mehr ein Schlaglicht auf das so emotionale wie komplexe Thema Leichenschau. „Es handelt sich um eine ärztliche Leistung, die erst mal niemandem mehr hilft“, sagt Brigitte Joggerst vom Ärzteverband öffentlicher Gesundheitsdienst Baden-Württemberg. „Es ist sehr emotional besetzt – für Patienten, aber genauso auch für Ärzte“, erklärt Jürgen Herbers, Facharzt für Allgemeinmedizin in Pleidelsheim bei Ludwigsburg. Bundesweit klagen Mediziner seit Jahren über die viel zu geringe Entlohnung für diesen „letzten Dienst am Patienten“, den die meisten Kollegen nach Herbers’ Worten gerne leisten und für den sie auch mal gar nichts verlangen.

Dennoch: „So mancher Arzt fühlt sich veräppelt, wenn er sich die Gebühr ansieht und damit vergleicht, was beispielsweise ein Schlüsseldienst bekommt“, sagt er. Seit dem Jahr 1996 sei die GOÄ nicht mehr angepasst worden, ergänzt ein Sprecher der Landesärztekammer. „Die Ärzteschaft ist aus nachvollziehbaren Gründen ausgesprochen unzufrieden.

„Es gibt grundsätzlich keine Zuschläge für die Nacht oder die Wochenenden“, sagt S. Selbst die immer noch mickrigen maximal 51 Euro dürften nur verlangt werden, wenn die Leiche beispielsweise stark verwest ist oder lange im Wasser lag. Ob zusätzlich ein Krankenbesuch abgerechnet werden darf – darüber wird gestritten. Viele Ärzte tun es dennoch. Das Thema sei ein Aufreger, erzählt Herbers. Es gebe inzwischen sogar Rundschreiben von Bestattern, die die Ärzte vor „Razzien“ warnten.

Auch für die Polizei in Baden-Württemberg ist das Thema Leichenschau ein empfindliches – aus ganz anderen Gründen. Beamte müssten vor allem auf dem Land oft stundenlang warten, bis ein Arzt die Leiche begutachte, sagt eine Sprecherin des Karlsruher Präsidiums. Die Behörde bemühe sich daher regelmäßig um sogenannte Polizeivertragsärzte, die im Notfall erreichbar seien. Zurzeit sind es zehn, eine Aktion zur Anwerbung weiterer Vertragsärzte läuft. Die Bezahlung richtet sich allerdings ebenfalls nach amtlichem Gebührenverzeichnis. So richtig reißt sich niemand darum.

Wie viele solcher Vertragsärzte es gibt, ist laut Innenministerium nicht bekannt. Allerdings betont ein Sprecher die Bedeutung einer qualifizierten Leichenschau. Durch den Arzt erfolge die entscheidende Weichenstellung, ob nach einem Todesfall Ermittlungen in Gang kommen. Berichte über Fehler bei Leichenschauen, bei denen ein Tötungsdelikt übersehen wird, gibt es. Auch Rechtsmediziner bemängelten immer wieder die Qualität der ärztlichen Leichenschau, heißt es aus dem Stuttgarter Sozialministerium. „Viele Ärzte führen nur selten eine Leichenschau durch. Da ist es schwierig, Erfahrungen zu sammeln“, bestätigt Joggerst. Zahlen zur Fehlerquote gibt es laut Innen- und Sozialministerium aber nicht.

Die Ärzteschaft spricht sich für die Einführung eines amtlichen Leichenbeschauers aus wie etwa in Bremen aus. Dort ist die „qualifizierte Leichenschau“ durch einen speziell ausgebildeten Arzt Pflicht. Flächenländer könnten aber nicht nach gleichem Muster vorgehen wie Stadtstaaten, heißt es vom Sozialministerium. Außerdem wäre dies wegen der längeren Fahrzeiten mit hohen Kosten für die Hinterbliebenen verbunden. „Die Qualität der ärztlichen Leichenschau könnte durch speziell fortgebildete ärztliche Leichenbeschauer sicher verbessert werden“, räumt das Ministerium ein.

Mehr Fortbildung wäre jedenfalls vonnöten, sagt S., und zwar allein schon, was die Abrechnung betrifft. Denn der Arzt gibt an, die entsprechende Abrechnungsziffer der 700 Seiten starken GOÄ nicht gekannt und sich an dem orientiert zu haben, was Kollegen verlangen. Das versteht die Landesärztekammer nicht: „Ich will niemandem zu nahe treten. Aber wir informieren seit Jahren über dieses Thema“, sagt ihr Sprecher.

Den Betrugsvorwurf findet der niedergelassene Arzt S. dennoch empörend. In den vier Jahren, seit er sich niedergelassen hat, hat er zwei Dutzend Leichenschauen durchgeführt. „Selbst wenn man wollte: Daran kann man sich nicht bereichern“, sagt er.