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Baden-Württembergs Gefängnisse ächzen unter hohen Belegungszahlen. Das hat Konsequenzen für das Personal und die Häftlinge selbst. Auch der Anteil ausländischer Gefangener steigt.

Stuttgart (dpa) Fast die Hälfte der Haftplätze in Baden-Württembergs Gefängnissen ist inzwischen mit ausländischen Gefangenen belegt. Ihr Anteil lag Ende 2017 bei 48 Prozent, teilte das Justizministerium am Freitag mit. Ende des Jahres 2015 lag der Anteil noch bei 31,5 Prozent. Auch die Zahl der Häftlinge insgesamt stieg seit 2015 um 13 Prozent auf aktuell rund 7500. Das sind 850 Gefangene mehr als noch vor drei Jahren.

Das hat auch Konsequenzen für die Unterbringung: Bei fast jedem Siebten wurden zum Stichtag 5. April die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten, wie es in der Antwort des Justizministeriums auf eine Anfrage von Grünen und CDU hieß, über die «Heilbronner Stimme» und «Mannheimer Morgen» berichtet hatten. Die rund 1200 betroffenen Häftlinge waren demnach in Räumen kleiner als die gesetzliche Mindestgröße untergebracht «und/oder bei nicht abgetrennter und separat entlüfteter Toilette».

Seitdem sei die Zahl solcher Belegungen aber um 260 Fälle gesunken, teilte das Justizministerium weiter mit - dank des neuen Gebäudes der Justizvollzugsanstalt Stuttgart. Seit 1. Mai gibt es fast 4500 Einzelplätze und knapp 3020 Plätze in Gemeinschaftszellen.

Die hohe Häftlingszahl führe auch zu einer hohen Belastung für Justizvollzugsbeamte. «Wir haben in einem Umfang reagiert, wie das in diesem Land noch keine Regierung getan hat», sagte Justizminister Guido Wolf (CDU). Als Beispiel nannte er etwa knapp 220 neue Stellen im Justizvollzug. Weitere 130 seien im Haushalt vorgesehen.

Im Justizvollzugsgesetz des Landes ist vorgeschrieben, dass Häftlingen in den 17 Gefängnissen des Landes in Einzelzellen mindestens eine Fläche von 4,5 Quadratmetern zusteht. Bei zwei oder mehr Häftlingen sind es mindestens sechs Quadratmeter pro Person. In neueren, nach 2010 gebauten Zellen, gilt die Mindestfläche von neun Quadratmetern in Einzelhaft und sieben Quadratmetern pro Person in Gemeinschaftszellen. In dem Gesetz vorgeschrieben ist, dass bei mehrfach belegten Zellen eine abgetrennte und entsprechend entlüftete Toilette zur Wahrung der Privatsphäre bereitgestellt sein muss.