AfD-Bundeschef Jörg Meuthen. Foto: dpa - Archivbild: dpa

Stuttgart (dpa/lsw) - Nach dem angekündigten Wechsel von AfD-Fraktionschef Jörg Meuthen ins Europäische Parlament ebbt die Kritik an dem Doppelmandat auf Zeit nicht ab. Der Generalsekretär der CDU Baden-Württemberg, Manuel Hagel, sagte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ/Samstag): „Dieser Parlamentstourismus ist unerträglich. Wenn Herr Meuthen einen Funken Respekt vor sich und den Parlamenten hat, muss er sein Landtagsmandat sofort aufgeben, wenn er ins Europa-Parlament wechselt.“ Dass Doppelmandate dieser Art erlaubt seien, müsse überdacht werden. Auch von SPD und FDP kam erneut Kritik. „Solche Doppelmandate sind nicht verantwortbar wahrzunehmen. Man sollte sie untersagen“, sagte FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke dem Blatt. Er sprach sich für eine Gesetzesnovellierung aus.
Dass Meuthen sein Mandat in Baden-Württemberg noch eine Zeit lang behalten will, hatte auch in der eigenen Partei für Unverständnis gesorgt. Der AfD-Chef hatte zuletzt betont: „Ich werde mein Landtagsmandat so bald wie möglich niederlegen.“ Ihm sei aber ein „geordneter Übergang“ wichtig.
Abgeordnete des Landtags Baden-Württemberg dürfen parallel auch Mandate im EU-Parlament ausüben. Für diese Zeit entfallen nach Landtagsangaben aber automatisch die Landtagsbezüge. Allerdings zahlt das Land weiterhin eine steuerfreie „Kostenpauschale“ von 2169 Euro im Monat, mit denen Kosten im jeweiligen Wahlkreis gedeckt werden sollen. Nicht zuletzt der Zuschuss zur Altersvorsorge in Höhe von 1720 Euro pro Monat fließt bei Doppelmandaten weiter.
Auch die Mitarbeiterentschädigung („Mitarbeiterbudget“) bis zu einer nachgewiesenen Höhe von 10 438 Euro monatlich für EDV-Ausstattung oder Reise- und Übernachtungskosten kann ein Landtagsabgeordneter mit Doppelmandat in Anspruch nehmen.