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Was ein Polizist privat bei Facebook postet, ist nicht nur seine Sache. Er muss sich auch in seiner Freizeit so verhalten, wie es seinem Amt entspricht.

Stuttgart (dpa/lsw)Polizisten dürfen sich im Südwesten nur in engen Grenzen in den sozialen Netzwerken bewegen und dort keine privaten Aufnahmen veröffentlichen, die erkennbar im Dienst entstanden sind. Das stellte Landespolizeipräsident Gerhard Klotter in einem Schreiben an die Dienststellen klar. Er konkretisierte damit schon bestehende Vorschriften, wie ein Sprecher des Innenministeriums am Montag in Stuttgart sagte. Untersagt sind demnach zum Beispiel private Aufnahmen im Dienst von Beweismaterial, Zeugen, Opfern, Beschuldigten.

Klotter sagte laut Ministerium: «Ein Polizist hat sich auch in seiner Freizeit und auf seinen privaten Accounts im Internet so zu verhalten, dass er seinem Amt gerecht wird.» Sobald in den sozialen Medien erkennbar sei, dass der Inhaber des Accounts Polizist sei, dürfe er sich dort nur so präsentieren, wie es die Dienstpflichten zuließen. «Es geht aus meiner Sicht zum Beispiel nicht, dass Polizisten und Polizistinnen aus ihrem dienstlichen Alltag heraus Bilder auf privaten Accounts posten, wie das vereinzelt geschieht.»

Nach seiner Auffassung solle kein Polizist im Dienst private Bilder machen, sagte Klotter. Ganz untersagt ist das den Polizisten aber nicht. «Wenn jemand beim Madonna-Konzert eingesetzt ist und die einmalige Chance nutzt und für sich die Bühne mit Madonna fotografiert, dann habe ich kein Problem damit», erklärte der Polizeipräsident. «Wenn er aber am nächsten Tag diese Bilder auf seinem privaten Account mit erkennbarem Bezug zu einem dienstlichen Einsatz postet, dann habe ich damit durchaus ein Problem.»