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Im Prozess um die Kampfhundeattacke sprach sich die Staatsanwaltschaft für eine Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren für den 17-jährigen Angeklagten aus.

Heidelberg (dpa/lsw)Weil er Kampfhunde auf einen Teenager gehetzt haben soll, hat die Staatsanwaltschaft für einen 17-Jährigen dreieinhalb Jahre Jugendstrafe gefordert. Im Prozess um die Leimener Kampfhundeattacke vor dem Landgericht Heidelberg plädierte die Anklagebehörde am Mittwoch für eine Verurteilung unter anderem wegen schwerer Körperverletzung. Sein 22 Jahre alter Begleiter und der ebenfalls 22 Jahre alte Halter des Hundes sollen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung jeweils eine einjährige Freiheitsstrafe zur Bewährung erhalten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Der Anklage nach waren der mutmaßliche Haupttäter und sein Begleiter am Pfingstmontag mit zwei American Staffordshire Terrier auf freiem Feld bei Leimen (Rhein-Neckar-Kreis) unterwegs. Die Tiere hatten sie weder mit Maulkörben noch Leinen gesichert, was nicht erlaubt ist.

Weil sie sich von einem jugendlichen Radfahrer provoziert gefühlt haben sollen, ließen sie den Vorwürfen zufolge die Hunde auf ihn los. Diese attackierten den damals 15-Jährigen und verletzten ihn schwer. Unter anderem wurden ihm Teile der Nase und Ohrmuschel abgerissen.

Der Hauptangeklagte, der zum Tatzeitpunkt 16 Jahre alt war, hatte zu Prozessbeginn angegeben, im Umgang mit den Kampfhunden leichtsinnig gewesen zu sein. Die Verteidigung plädierte nun dafür, ihn zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren zur Bewährung zu verurteilen. Sein Bruder und Hundehalter, der den beiden anderen Angeklagten die Kampfhunde zum Spazierengehen überlassen hatte, soll nach Ansicht der Verteidigung wegen fahrlässiger Körperverletzung eine Bewährungsstrafe von unter einem Jahr bekommen, sein Begleiter soll freigesprochen werden. Das Urteil wird am kommenden Montag erwartet.