Für die Segnung homosexueller Paare interessieren sich wohl bei weitem nicht so viele Gemeinden wie dies nach dem neuen Gesetz möglich wäre. Foto: dpa - dpa

Ein langer Streit, ein vager Kompromiss: Vor vier Monaten hat die württembergische Landeskirche die Segnung homosexueller Paare erlaubt. Ein Viertel der Kirchengemeinden darf demnach seine örtliche Gottesdienstordnung ändern. Diese Menge dürfte kaum erreicht werden.

Stuttgart (dpa/lsw) Für die Segnung homosexueller Paare interessieren sich nach Ansicht von Landesbischof Frank Otfried July bei weitem nicht so viele Gemeinden wie dies nach dem neuen Gesetz möglich wäre. Von den derzeit 1.300 Gemeinden in Württemberg gebe es bislang rund 100 sogenannte Regenbogengemeinden - sie haben bereits signalisiert, offen für die Segnungsgottesdienste zu sein. Sollten sich mehr als 325 Gemeinden dafür aussprechen, wäre eine landeskirchenweite Regelung nötig. Dann müsste sich die Synode erneut beraten - und mit Zweidrittel-Mehrheit beschließen.

«Das Gesetz tritt 2020 in Kraft», sagte July der Deutschen Presse-Agentur. «Wir stehen bereits mit interessierten Gemeinden in Kontakt.» Derzeit werde zunächst von gut 100 interessierten Gemeinden ausgegangen. «Das mag sich noch verändern, aber wir gehen von längeren Zeiträumen aus, bis das Viertel erreicht ist.»

Die Landessynode als Kirchenparlament hatte im vergangenen März beschlossen, dass ein Viertel der Kirchengemeinden seine örtliche Gottesdienstordnung ändern darf. Das Gesetz schließt auch Menschen des dritten Geschlechts ein, die also weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören.

«Es ging doch nicht darum, einen "Betondeckel" drüber zu gießen, sondern eine verfassungskonforme Lösung zu finden, die mehrheitsfähig ist», verteidigte July die Begrenzung. Durch den Kompromiss sei auch «eine Tür geöffnet» worden. «Es wäre schwer zu vermitteln gewesen, dass die Landeskirche interessierten Gemeinden gar keine Möglichkeit bietet für gleichgeschlechtlich orientierte Menschen, von denen viele unserer Kirche hochverbunden sind», sagte er.

2017 war der Vorstoß gescheitert, öffentliche Segnungen landeskirchenweit als Amtshandlung einzuführen. Die Landeskirche Württemberg war bis zum März - neben Schaumburg-Lippe - eine der letzten, die gleichgeschlechtlichen Paaren öffentliche Segnungen mit Kirchengeläut verwehrt hatte. Viele Landeskirchen erlauben auch Trauungen Homosexueller - zum Beispiel in Baden.