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Künftig darf in Baden-Württemberg auch nachts wieder Alkohol verkauft werden. Vor allem Tankstellen finden das gut, die Polizeigewerkschaft dagegen nicht. Die Kommunen sollen sich künftig anders gegen Saufgelage wehren können.

Stuttgart (dpa/lsw) - Das Ende des nächtlichen Alkoholverkaufsverbots im Südwesten und die möglichen Folgen sorgen weiter für Diskussionen. Kommunen können zwar künftig Alkohol-Sperrzonen einrichten, um nächtliche Saufgelage zu verhindern - aus Sicht des Gemeindetags sind die Hürden dafür aber zu hoch. „Die Gesetzeslage ist für kleinere Gemeinden unbefriedigend“, sagte eine Sprecherin der „Schwäbischen Zeitung“ (Freitag). „Da werden Hürden gesetzt, die Schwierigkeiten bereiten.“
Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, kritisierte die Aufhebung insgesamt. „Die Aufhebung des Verbotes ist eine typische politische Entscheidung, die die praktischen Folgen außer Acht lässt“, sagte er der „Heilbronner Stimme“ und dem „Mannheimer Morgen“ (Freitag). „Jetzt müssen sich die Einsatzkräfte damit herumschlagen, dass andere mit dem Verkauf von Alkohol ihre Geschäfte machen können.“

Verbot fällt in der Nacht auf Freitag

Das zwischen 22.00 und 5.00 Uhr geltende Verkaufsverbot fällt in der Nacht zum Freitag. Stattdessen können Kommunen dann auf Grundlage des geänderten Polizeigesetzes örtlich und zeitlich begrenzte Alkoholkonsumverbote verhängen.
Für einen Erlass müsse aber beispielsweise eine Gruppe aus Störern mindestens 50 Menschen umfassen, kritisierte die Sprecherin des Gemeindetages. Um als Brennpunkt zu gelten, müsse eine Gemeinde nachweisen, dass es an einem Platz deutlich mehr Ordnungswidrigkeiten als an vergleichbaren anderen Plätzen gibt.
„Das passt vielleicht auf drei bis vier Großstädte im Land“, sagte die Sprecherin weiter. „Das Gesetz geht aber nicht auf die Erfordernisse kleinerer Gemeinden ein.“ Denn auch eine geringere Anzahl von Betrunkenen könne stören, und manche Gemeinde habe lediglich einen Platz.

Tankstellenverband zufrieden

Der Tankstellenverband zeigt sich erleichtert über das Ende des Verbots. „Rund 60 Prozent ihres Verdienstes erzielen die Tankstellenbetreiber mit den Einnahmen aus den Verkaufsshops. Und in den Shops macht der Alkoholverkauf einen erheblichen Anteil aus“, sagte Geschäftsführer Jochen Wilhelm der „Heilbronner Stimme“ und dem „Mannheimer Morgen“. Ähnlich hatte sich zuvor auch schon der Handelsverband im Südwesten geäußert. „Dieses Verbot war ein drastischer Eingriff in die Grundrechte der Händler, es ist gut, dass es endlich weg ist“, sagte Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann.