Der Oberbürgermeister von Bietigheim-Bissingen, Jürgen Kessing, spricht am 21.03.2017 bei einem Interview in Bietigheim-Bissingen. Trotz einer drohenden Strafe wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss hält Jürgen Kessing an seiner Kandidatur für das Präsidentenamt des Deutschen Leichtathletik-Verbands (DLV) fest. Foto: Archivbild: dpa

Bietigheim-Bissingen (dpa/lsw) - Wegen einer Trunkenheitsfahrt des Oberbürgermeisters von Bietigheim-Bissingen fordert die Staatsanwaltschaft den mehrmonatigen Einzug seines Führerscheins und eine Geldstrafe. Das sagte Staatsanwalt Christoph Meyer-Manoras am Mittwoch in Heilbronn. Eine genaue Zeitspanne für den Entzug nannte er nicht. Nach Informationen der „Heilbronner Stimme“ (Donnerstage) soll der OB Jürgen Kessing den Führerschein auf Verlangen der Anklagebehörde erst nach acht Monaten wiederbekommen.
Die geforderte Geldstrafe bewegt sich laut Staatsanwaltschaft in einem niedrigen Bereich. „Das wird in solchen Fällen einer Trunkenheitsfahrt ohne Unfall und einem Blutalkoholwert nur knapp über der absoluten Fahruntüchtigkeit beantragt“, sagte eine Sprecherin der „Heilbronner Stimme“. Kessing war mit 1,1 Promille am Steuer erwischt worden.