Die Altstadt Bad Cannstatt möchte gerne bei den verkaufsoffenen Sonntagen auch das CARRÉ Bad Cannstatt wieder dabei haben. Foto: Nagel Quelle: Unbekannt

Der Verein Die Altstadt Bad Cannstatt hat sich wieder mit dem Thema verkaufsoffene Sonntage beschäftigt. Bei der Hauptversammlung des Vereins hat der Vorsitzende Dirk Strohm am Ende nach ausführlicher Diskussion mit den Mitgliedern sich dafür ausgesprochen, dass in Bad Cannstatt weiter drei verkaufsoffene Sonntags stattfinden sollen, möglichst mit einer großen Abdeckung des Gebiets, gerne wieder mit dem CARRÉ Bad Cannstatt.

Von Iris Frey

Im vergangenen Jahr war der Verein von der Forderung der Gewerkschaft Verdi nach der Einhaltung der Richtlinien und Vorgaben überrascht worden. Das bedeutete in der Folge, dass auf einmal in Bad Cannstatt nur noch eingeschränkt verkaufsoffene Sonntage erlaubt wurden. So durften bei „Musik & Wein“ nur die Läden in der Altstadt öffnen, nicht aber das CARRÉ Bad Cannstatt.

In der Aussprache plädierten die Geschäfte- und Ladenbetreiber nun für die weiteren Sonntagsöffnungen. Allenfalls sei der verkaufsoffene Sonntag am Volksfestumzugs-Tag noch einer, der verschoben werden könne. Die Geschäftsinhaber sprachen sich für den Erhalt der verkaufsoffenen Sonntage aus, an den Tagen würden die Menschen am liebsten einkaufen, was sich auch beim Online-Handel zeige, gegen den der örtliche Handel in Konkurrenz stehe und sich stets durchsetzen müsse. So sei bei Internet-Bestellungen der Sonntag der beste Tag.

Die Geschäftsinhaber sprachen sich einhellig dafür aus, dass auch das CARRÉ Bad Cannstatt wieder mit einbezogen werden kann. Es wirke sich dann auch positiv auf die Altstadt aus. Zudem müsse dabei auch das erweiterte Parkplatzangebot betrachtet werden, welches sich ergebe, wenn das CARRÉ geöffnet ist. Für 2018 sind nun die drei verkaufsoffenen Sonntage wieder angemeldet worden, so Strohm. So soll dann auch geschaut werden, dass mehr Veranstaltungsfläche geboten wird, um die Richtlinien zu erfüllen.

Die Gewerkschaft Verdi ist in diesem Jahr dem „Ausufern der verkaufsoffenen Sonntage“ entgegengetreten. Möglich machte dies ein Formfehler seitens der Stadt Stuttgart, denn die zwingend vorgeschriebene Rechtsbelehrung war in der Veröffentlichung zwar enthalten, es fehlte aber der Verweis darauf. Was folgte, waren zahlreiche Debatten. Die Verunsicherung bei den Veranstaltern war groß. Insgesamt fünf Veranstaltungen fielen dem Rotstrich zum Opfer. Aufgrund der rechtlichen Grundlage sind drei der insgesamt 29 beantragten verkaufsoffenen Sonntage in Stuttgart durchs Raster gefallen. Darunter der Martini-Markt im Stuttgarter Süden sowie die Leistungsschau in Mühlhausen am 18. Oktober und das Untertürkheimer Weinfest.

In Bad Cannstatt sah die Auswirkung so aus, dass durch den Verdi-Einspruch die Bahnhof-, Seelbergstraße und CARRÉ nicht mehr miteinbezogen waren. Das CARRÉ hatte dagegen geklagt und das Amt für öffentliche Ordnung für den Volksfestsonntag eine Gebietserweiterung befürwortet.

Seelberg- und Daimlerstraße sowie das CARRÉ konnten sich daraufhin beteiligen. Die Bahnhofstraße war jedoch nicht dabei. Möglich machte dies eine Ergänzung zur Allgemeinverfügung über verkaufsoffene Sonntage in der Landeshauptstadt, die zum 23. Juni dieses Jahres im Amtsblatt bekannt gegeben wurde. Die Gebietsbeschränkung für Bad Cannstatt wurde gelockert. Bei den bisherigen verkaufsoffenen Sonntagen in Bad Cannstatt durften nur die Geschäfte in der Altstadt öffnen.

Folgende drei Termine wurden vom GHV/VDF in Absprache mit dem Verein Die Altstadt Bad Cannstatt nun für das kommende Jahr beantragt und dabei hoffen die Veranstalter auf eine Genehmigung: für Musik und Wein der 15. April, für den Volksfestumzug der 30. September und den Martini-Markt den 11. November.