Am 12. März starb im Seeblickweg eine 80 Jahre Frau bei einem Unfall. Der 59-jährige Unglücksfahrer soll am Amtsgericht Bad Cannstatt angeklagt werden. Ein Termin steht noch nicht fest. Foto: Iris Frey - Iris Frey

Die Staatsanwaltschaft hat im Falle des tödlichen Unfalls vom 12. März im Seeblickweg Anklage gegen den 59-jährigen Fahrer wegen fahrlässiger Tötung erhoben.

HofenLange Monate sind die Angehörigen im Ungewissen, wie es zu dem tödlichen Unfall im Seeblickweg im März kommen konnte, bei der eine 80-jährige Frau starb. Im Herbst haben die Angehörigen in Trauer und Erinnerungen Kreuz mit dem Namen der Frau und eine Blumenschale an der Unfallstelle hingestellt. Noch wissen sie nicht, warum sie ihre Angehörige so plötzlich verloren haben. Diese Frage quält sie bis heute. Jetzt kommt Bewegung in die Sache.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen den Unglücksfahrer Anklage beim Amtsgericht Bad Cannstatt erhoben. „Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen und dadurch den Tod eines anderen Menschen fahrlässig verursacht zu haben, strafbar als fahrlässige Tötung“, erklärt Staatsanwalt Heiner Römhild auf Nachfrage. Das Amtsgericht hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden und gegebenenfalls Termine zur Hauptverhandlung zu bestimmen.

Prozesstermin noch offen

Wie der stellvertretende Amtsgerichtsdirektor Florian Bollacher auf Nachfrage unserer Zeitung erklärte, kann er bislang noch keine genauen Angaben machen, wann der Prozess terminiert wird.

So ist es über all die Monate völlig unklar, wie es zu dem tödlichen Unfall am 12. März diesen Jahres im Seeblickweg gekommen ist, bei dem eine 80-jährige Frau auf der Mittelinsel von einem Auto erfasst wurde und starb. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst ein Gutachten und die restlichen Unterlagen der Polizei erhalten. Dann hatte der Anwalt des Autofahrers Akteneinsicht und Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor es jetzt zur Anklage durch die Staatsanwaltschaft kam.

Im Seeblickweg hatte es in den vergangenen Jahren mehrere tödliche Unfälle in dem Bereich gegeben. Und der Bezirksbeirat Mühlhausen hatte schon seit längerer Zeit hier eine Verkehrslösung gefordert, die das Überqueren der Straße für Passanten sicherer macht. Ein Kreisverkehr wird seit vielen Jahren geplant.

Doch die Bürger verlangten jetzt eine rasche Lösung. In der Folge hatte die Stadt Stuttgart reagiert und dort eine Ampelanlage eingerichtet, um an der Ecke Seeblickweg/Benzenäckerstraße/Kochelseeweg auf die gefährliche Situation für Fußgänger zu reagieren. Zuerst war eine transportable Ampel an der Kreuzung eingerichtet worden, die aber nun durch eine stationäre verändert worden ist wegen der Sichteinschränkung.

Diese Interimsampel steht solange, bis der Kreisverkehr bewilligt und gebaut ist. Eine Korrektur fehlt den Anwohnern noch vor der Kreuzung von der Mühlhäuser Straße kommend: Dort möchten sie eine weiße Haltelinie mit ausreichendem Abstand vor der Ampel aufgezeichnet wissen, damit die Autos, die Richtung Neugereut fahren, nicht die ganze Kreuzung zustellen. Es käme dort regelmäßig zu Staus. Diese Haltelinie fehle noch.

Bereits im März hatte es seitens des Bezirksbeirats Kritik an der Verkehrspolitik der Stadt gehagelt: Das Gremium hatte die Entfernung der Verkehrsinsel und die Einrichtung der Ampel begrüßt. Die Bezirksbeiräte hoffen nun, dass der Kreisverkehr in den nächsten Doppelhaushalt eingestellt wird, damit er im Jahr 2020 gebaut werden kann.