Auch tagsüber wird auf der Ostseite der Seelbergstraße trotz Verbots geparkt. Foto: Nagel - Nagel

Die Stadt Stuttgart will die Parksünder verstärkt ins Visier nehmen und stellt deshalb mehr Personal für die Überwachung ein. Auch soll verstärkt abgeschleppt werden.

Bad CannstattDie Landeshauptstadt will gegen die vielen Falschparker rigoroser als bisher vorgehen. Der dafür zuständige Bürgermeister Martin Schairer hat eine Konzept vorgestellt, das auf mehreren Stufen basiert: Information, Verwarnung und Abschleppen. Vor allem das Letztgenannte soll angesichts der steigenden Zahlen sehr viel konsequenter angewandt werden als bisher.

„Parkplätze sind rar“, so Schairer. Viele Verkehrsteilnehmer parken bewusst illegal. Die Mitarbeiter von der Verkehrsüberwachung würden regelmäßig zugeparkte Behindertenparkplätze oder blockierte Ladestationen für Elektroautos vorfinden. Das falsche Parken sorge jedoch auch dafür, dass Müll- und Rettungsfahrzeuge nicht mehr durch die Straßen fahren können. „Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer geht vor, deshalb werden wir künftig noch mehr Falschparker abschleppen.“

Das Konzept besteht aus drei Stufen. In der ersten geht es um Information. Falschparker, die leicht behindernd parken, finden einen 10 mal 10 Zentimeter großen Aufkleber mit der Aufschrift „Stuttgart parkt fair“ an ihrer Seitenscheibe. Der Aufkleber verweist auf die städtische Homepage, wo der Katalog mit den zehn größten Parksünden unter www.stuttgart.de/abschleppen eingestellt ist.

Die zweite Stufe befasst sich mit Verwarnungen, denn Parkverstöße sollen weiterhin konsequent mit Bußgeld geahndet werden. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 858 113 Verstöße erfasst. In den ersten drei Quartalen dieses Jahres wurden bislang 622 949 Verwarnungen gezählt. Autofahrer erhalten für ihren Verstoß ein Bußgeld, im schlimmsten Fall sind es 35 Euro. Die Höhe des Bußgelds richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog, der die Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung regelt.

Mehr Personal für Überwachung

Die dritte Stufe des Konzepts beschäftigt sich mit dem Thema Abschleppen. Bei massiven Parkverstößen, wie sie in dem neuen Katalog aufgelistet sind, soll zukünftig vermehrt abgeschleppt werden. Dazu wurde das Team der Verkehrsüberwachung, dass das Abschleppen von Kraftfahrzeugen anordnet, im November von zehn auf 16 Mitarbeiter erhöht. Es ist im gesamten Stadtgebiet unterwegs und hat alle Hände voll zu tun: Während die Zahl der abgeschleppten Fahrzeuge 2017 noch bei 1704 lag, wurden in den ersten neuen Monaten 2018 schon 2246 Fahrzeuge abgeschleppt. Häufigster Grund ist das Parken im Absoluten Halteverbot.

Joachim Elser ist als Leiter der Stuttgarter Verkehrsüberwachung Vorgesetzter von 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die täglich Verstöße im ruhenden Verkehr sanktionieren. Allein in der Außenstelle Bad Cannstatt arbeiten 45. „Wir haben die Zahl mit der Einführung des Parkraummanagements nochmals um zwölf erhöht“, sagt Elser, der aber dennoch betont: „Abschleppen ist für uns das letzte Mittel der Wahl – auch in der Selbergstraße.“ Gerade die kleine Einkaufsstraße hat sich nach ihrer Umgestaltung im Jahr 2014 zum Sorgenkind in Sachen Falschparker entwickelt. „Sie ist die am besten überwachte Straße Stuttgarts“, sagt Elser. Kein Wunder, insgesamt 3224 Strafzettel haben seine Mitarbeiter im vergangenen Jahr verteilt. Zum Vergleich: 2015, also kurz nach der Umgestaltung, waren es „nur“ 2000. Vor allem in den Abendstunden und nachts kümmern sich Autofahrer herzlich wenig um das Halteverbot auf der Ostseite der knapp 200 Meter langen Einkaufs- und Geschäftsstraße.

Im Bezirksbeirat wurden schon Forderung laut, hier verstärkt Abschleppfahrzeuge anzufordern. Das Problem: „Die Wechselfrequenz der Parksünder ist zu hoch – sie erwischen nicht immer dieselben Autofahrer, sondern immer verschiedene“, so Elser. Wenn in den Abendstunde Abschleppfahrzeuge Autos an den Haken nehmen, spreche sich das in wenigen Minuten herum und die Falschparker, die sich zumeist in den dortigen Gaststätten aufhalten, fahren ihr Auto weg.

Und was ist mit den so genannten Autokrallen? Joachim Elser weiß sehr wohl, das die in etlichen Ländern ein gängiges Mitel ist, um den Autofahrern den „Spaß am Falschparken“ zu vermiesen. „Sie sind in Deutschland verboten und dürfen hierzulande nur von den Finanzbehörden verwendet werden“, so der Verkehrsexperte. Etwa dann, wenn einen Kfz-Steuer nicht bezahlt wurde. Viel verspricht sich Elser dagegen von den vier Mitarbeitern, die mit dem Fahrrad auf Streife unterwegs sind – vorläufig nur in der Innenstadt. „Die haben binnen weniger Wochen mehr als 100 Autos abschleppen lassen.“