In den oberen beiden Etagen dürfen Anwohner der Altstadt jetzt ihr Auto abstellen. Foto: Nagel - Nagel

Zu wenig Langzeitparkplätze für die Bewohner der Altstadt, so die Kritik am Parkraummanagment. Die Stadt hat reagiert, jetzt darf auch im Parkhaus Mühlgrün geparkt werden.

Bad CannstattSeit der Einführung des Parkraummanagments im November 2017 in den vier Cannstatter Innenstadtzonen gab es massive Kritik. Allerdings zumeist nur aus dem Altstadtbereich. Hier zeigte sich schnell, dass es zu wenig Langzeitparkplätze für Bewohner gibt. Vor allem die Anwohner der Wilhelmstraße hatten einen dicken Hals, wenn sie nach der Arbeit um 16 Uhr mit dem Auto nach Hause kamen. Sie fanden zwar einen freien Parkplatz vor ihrer Haustür, allerdings mussten sie ein Ticket ziehen und noch für zwei Stunden bezahlen – trotz Berechtigungsausweis. Eine ungerechte Lösung, so der Tenor; zumal es knapp 200 Meter entfernt im Kursaalviertel freie und vor allem kostenlose Parkplätze gebe. Doch die sind tabu, da sie in der Zone Ca2 liegen.

Die Stadtverwaltung zeigte sich einsichtig, als sie dem Bezirsbeirat im März ihre Bilanz seit der Einführung der Anwohnerparkregelung präsentierte. Zwar betonte damals Stadtplaner Stephan Oehler, dass eine Zone nicht kurzerhand vergrößert werden darf, für eine gewisse Erweiterung gebe es dennoch Spielraum. Die Stadt hat mittlerweile reagiert. Seit Juni gibt es mehr potenzielle Abstellmöglichkeiten für die Altstadtbewohner. Zum einen dürfen sie ihr Auto im Parkhaus Mühlgrün tagsüber abstellen. Die oberen beiden Etagen wurden als Langzeitparkplätze ausgewiesen. Zudem werden die Zonengrenzen aufgeweicht und Anwohner dürfen in einigen ausgesuchten Nachbarzonen ihr Fahrzeug abstellen. Erlaubt ist jetzt auch das Parken in einem Abschnitt der Wildunger Straße (Seelberg/Ca1), der Wildbader Straße samt Parkplatz am Kurpark (Kursaalviertel/Ca2) sowie in der Kegelenstraße (Veielbrunnen/Ca1).

200 Langzeitparkplätze mehr

Rund 200 weitere Stellplatzoptionen für die Altstadt sind somit entstanden. Ein Kontingent, dass offenbar ausreicht. „Wir haben keine Beschwerdeanruf mehr bekommen“, sagt sagt Birgit Wöhrle, die beim Ordnungsamt für das Parkraummanagement zuständig ist. Und das liege nicht an den Sommerferien, denn das erweiterte Angebot gelte schon seit Juni.

Ob die Altstadtzone die hervorragenden Quoten der anderen drei Zonen erreichen kann? Denn nachts liegt die Auslastung der Stellplätze im Seelberg, Veielbrunnengebiet und im Kursaalviertel nie bei 100 Prozent. Und auch tagsüber gibt es laut der Nacherhebung des Stadtplanungsamtes dort viele freie Stellplätze. Das heißt, dass lästige Parkplatzsuchen für die dortigen Bewohner, aber auch für deren Besucher ist vorbei. Die Pendler, die vornehmlich aus dem Remstal morgens wie Heuschrecken über die Cannstatter Innenstadt und deren Parkplätze hergefallen sind, wurden vertrieben.

Doch nicht nur aus der Altstadt gab es Kritik. Auch aus den Gebieten, die in unmittelbarer Nachbarschaft der vier Zonen liegen, gab es Proteste und Gelbe Karten. „Viele fordern eine Erweiterung der Stellplatzregelung“, so die Expertin für Parkraumbewirtschaftung. Doch als solche weiß Birgit Wöhrle natürlich ganz genau, dass hierbei die Stadt nicht ohne Grund eine Gebühr für Anwohner erheben darf. „Erst wenn die Parkplatzauslastung die 100-Prozent-Marke überschritten hat, ist das möglich.“

Aus diesem Grund wurden in ausgewählten Gebieten Nacherhebungen gemacht. Neben der Winterhalde waren dies die Neckarvorstadt und die Schmidener Vorstadt (Hofener Straße). Klagen kamen sogar aus dem Sommerrain, weshalb auch hier städtischen Mitarbeiter unterwegs waren. Bekanntermaßen ist hier der Park & Ride-Platz bei der S-Bahn-Haltestelle schnell ausgebucht und viele Pendler suchen sich einen Stellplatz in der Sommerrainstraße. Doch auch die sind zügig erschöpft, weshalb sich der Parksuchverkehr der Fahrzeuge mit Doppelkennzeichen ins Wohngebiet verlagert.

Falls die 100 Prozent in diesen Gebieten überschritten werden, kann die Stadt aktiv werden. „Die Erhebungen sind abgeschlossen und werden zur Zeit ausgewertet“, so Wöhrle. Dann macht das Stadtplanungsamt gegebenenfalls Vorschläge für eine Ausdehnung der Anwohnerparkregelung, die dann im Bezirksbeirat und in den gemeinderätlichen Ausschüssen diskutiert und beschlossen werden müssen.