Der Neubau der Olgakrippe in der Taubenheimstraße geht zügig voran. Foto: Nagel Quelle: Unbekannt

(if) - Die Olgakrippe ist mit mehr als 140 Jahren eine der ältesten Kindertagesstätten in Stuttgart. Seit Ende vergangenen Jahres ist sie in ein Interimsquartier in die Sichelstraße gezogen und muss seitdem Miete bezahlen. Eine Maßnahme, die laut kritisiert wurde. OB Fritz Kuhn hat nun auf einen Antrag der SPD-Fraktion geantwortet. Seiner Ansicht nach ist die Mietzahlung rechtens.

Die SPD-Gemeinderatsfraktion hatte sich bei der Verwaltung erkundigt, wie es zu einer Umzugsgenehmigung ohne endgültige Bauabnahme kommen konnte und warum der Olgakrippe nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz in der Mietzahlung nicht auch Übergangszeiten eingeräumt worden sind. Kritisch wurde zudem hinterfragt, warum die Veränderung nicht mit dem Gemeinderat respektive den zuständigen Ausschüssen kommuniziert worden sei.

Aus der Antwort von OB Fritz Kuhn geht hervor, dass die baurechtliche Abnahme bei der Übergabe am 14. Dezember 2016 stattgefunden habe. Eine schriftliche Bestätigung habe zu dem Zeitpunkt noch nicht vorgelegen und eine Rückversicherung des Amts für Liegenschaften und Wohnen beim Baurechtsamt sei leider unterblieben. Denn im Nachgang habe sich gezeigt, dass die Begehung des Baurechtsamts keine baurechtliche Abnahme, sondern lediglich eine Inaugenscheinnahme über den Stand der Umbauarbeiten war.

Der Umzug der Olgakrippe fand somit wie geplant vom 16. bis 22. Dezember 2016 statt, am 2. Januar 2017 nahm die Olgakrippe den Betrieb auf. Über das Mängelschreiben des Baurechtsamts, das aus der Begehung vom 14.12. stammt und am 22.12 einging, sowie über die fehlende Freigabe des Baurechtsamts wurde laut OB das Liegenschaftsamt durch den Eigentümer nicht informiert. Dessen Mitarbeiter erfuhren erst am 19. Januar von Seiten der Olgakrippe, dass das Baurechtsamt am Vortag das Gebäude Sichelstraße 19 erneut untersucht habe und die Nutzung des Erdgeschosses und des Untergeschosses verboten hat.

Am 20. Januar wurde in Zusammenarbeit mit dem Baurechtsamt, dem Eigentümer und dessen Architekt daran gearbeitet, die schwerwiegendsten Mängel zu beseitigen. Eine Alternativunterbringung im Gebäude Kegelenstraße 16 wurde erarbeitet. Ein Umzugswagen stand auf Abruf am 23. Januar bereit. Am selben Tag erfolgte die Nutzungsfreigabe für das Erdgeschoss, am 24. Januar wurde der Betrieb wieder aufgenommen. Die Einrichtung war somit zwei Tage, am 20. und 23. Januar geschlossen. Die gesamten Umbaukosten werden, so Kuhn, vom Eigentümer in der Sichelstraße getragen. Das Liegenschaftsamt werde sich aufgrund der Probleme ab sofort beim Baurechtsamt vergewissern, ob die baurechtliche Abnahme erfolgt sei und mit welchem Ergebnis, bevor es die Räume an die Nutzer übergibt.

Die Mietkosten begründet Kuhn damit, dass sich die Rechtsbeziehungen zwischen dem Träger Olgakrippe und der Stadt auf die kostenfreie Überlassung des Gebäudes beschränkt und im Rechtssinne die Stadt und nicht der Träger beschenkt worden seien, ausgelöst durch den Schenkungsvertrag vom 16. Dezember 1877. Das alte Gebäude wurde im Krieg zerstört. Es besteht von Seiten der Stadt keine Pflicht, so der OB, der Olgakrippe sowohl den Neubau Taubenheimstraße 12 als auch das Ausweichquartier in der Sichelstraße 19 unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Olgakrippe sei über die Miethöhe am 13. Mai 2016 informiert worden. Das Liegenschaftsamt habe kulanzhalber die Umzugskosten und die Kosten der Sperrmüllentsorgung in Höhe von maximal 40 000 Euro übernommen. Was die anderen Einrichtungen betreffe, handele es sich um unterschiedliche Sachverhalte, so Fritz Kuhn. Indes läuft der Betrieb im Interimsquartier. Die Außenanlagen werden derzeit gerichtet. Zudem hofft die Einrichtung auf eine Regelung der Übergänge an der Schmidener Straße. Das Tiefbauamt kümmere sich darum.