(wic) - „Nur“ gefährliche Körperverletzung und keine versuchte Tötung, so urteilte das Landgericht. Der 65-Jährige, der seinen Sohn mit einem Messerstich in die Brust schwer verletzt hatte, muss nicht ins Gefängnis. Ein Jahr und sechs Monate lautet das Urteil, ausgesetzt zur Bewährung.

Keine Vorstrafen, keine Auffälligkeiten, stellten die Richter der Schwurgerichtskammer im Urteil fest. Mit einer Ausnahme: Der Mann ist hochgradig alkoholsüchtig mit bedingtem Krankheitswert. Im Zustand von weit über drei Promille war es am 20. Februar dieses Jahres in der Cannstatter Wohnung der Familie zum Streit mit dem Sohn gekommen. Der Angeklagte hatte sich im TV lautstark einen Film angeschaut. Den Sohn störte dies beim Videospielen. Nach der verbalen Attacke folgte der Messerstich des Vaters in die obere Brustseite des Sohnes, ohne lebensgefährliche Verletzungen zu verursachen. Nach dem Stich setzte der Vater sich wieder hin und genoss den Film zu Ende, während seine Frau Notarzt und Polizei alarmierte. Der Sohn habe kein Interesse an einer Bestrafung seines Vaters gehabt. Mutter und Sohn hatten vor Gericht eine Aussage abgelehnt. Vater und Sohn verstehen sich nach wie vor gut. Das Landgericht verhängte eineinhalb Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung.