Die Stadt hat im vergangenen Jahr den Kauf von 300 E-Lastenrädern gefördert. Foto: Riese & Müller (z) - Riese & Müller (z)

Damit Familien mit Kind aus Auto verzichten, stellt die Stadt nochmals insgesamt 500 000 Euro bereit. Die Vorgaben für Antragsteller wurden dabei konkretisiert.

Bad Cannstatt Um Familien mit Kind und Alleinerziehenden den Umstieg vom Auto auf ein E-Lastenrad schmackhaft zu machen und zugleich die Umwelt zu entlasten, hatte die Stadt im vergangenen Herbst einen Fördertopf in Höhe von 434 000 Euro bereitgestellt. Ein Angebot, das so gut angenommen wurde, dass jetzt nochmals eine halbe Million Euro nachgeschoben wurde.

Wie berichtet ist in der ersten Runde Kritik an den Förderrichtlinien aufgekommen. Dem Cannstatter Steffen Waldeck waren sie zu schwammig. Er hatte sich ein E-Lastenrad ausgesucht, das jedoch nicht förderfähig war. Das „Boda Boda“, so lautete das gewählte Modell des Herstellers Yuba, habe keine deutlich sichtbare Verlängerung des Radstandes. Es werde deshalb auch nicht von der Gesellschaft als Lastenrad wahrgenommenen, so die Begründung des städtischen Förderteams.

Steffen Waldeck war mit dieser Antwort nicht einverstanden. Wenn die Verwaltung ausschließlich Dreiräder oder extrem lange Gefährte mit Transportwanne fördern wolle, solle sie es auch entsprechend formulieren. Die Beschreibung, was ein E-Lastenrad ist, sei viel zu allgemein gehalten. Statt auf die Gesellschaft und deren subjektive Wahrnehmung zu verweisen, hätte man unter anderem einen Mindestabstand zwischen den Achsen definieren können. „Die Definition ist also maximal unpräzise und nicht überprüfbar“, so sein Vorwurf.

300 Anträge hat die Stadt im vergangenen Herbst genehmigt, nur eine Handvoll sei nicht förderfähig gewesen, sagt Ralf Maier-Geißer vom Referat für Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität. Den betroffenen Antragstellern habe man Alternativen unterbreitet. Und dennoch hat man im Rathaus reagiert und die Richtlinien zur zweiten Runde hin deutlich konkretisiert. Um die Förderung zu erhalten, muss das E-Lastenrad jetzt einen Radstand von mindestens 130 Zentimetern haben. Vorgeschrieben ist auch, dass die Transportmöglichkeit unlösbar mit dem E-Lastenrad verbunden ist und ein Ladevolumen von mindestens 140 Litern besitzt. Außerdem muss eine Zuladung von mehr als 40 Kilogramm möglich sein. Auf der Homepage der Stadt wurde zudem eine Liste mit allen Lastenrädern, die bislang genehmigt wurden, veröffentlicht. „Daran kann man sich orientieren. Vier Getränkekisten oder auch mehrere Rollen Tapeten sollten reinpassen“, sagt Maier-Geißer. Ziel der Maßnahme sei, dass sich das Stadtbild verändert. „Wir wollen, dass sich junge Familien fragen, wozu sie ein Auto in Stuttgart brauchen.“

Deshalb sei auch der Kern der Richtlinie die Förderung von Stuttgarter Familien mit mindestens einem Kind und Alleinerziehenden. Bis zu 1700 Euro sind beim Kauf oder Leasing eines E-Lastenrads drin. Dabei werden 1200 Euro, maximal aber 50 Prozent des Anschaffungspreises, sofort und 500 Euro nach drei Jahren als „Nachhaltigkeitsbonus“ ausgezahlt. Die Summe könnte sich minimal reduzieren, sollten mehr Anträge als erwartet bei der Stadt eingehen – aber nur um wenige Euro, „Wir lassen die Leute nicht im Regen stehen, sondern wollen ihnen etwas Gutes tun“, verspricht Ralf Maier-Geißer. Sollte die Nachfrage überraschenderweise extrem steigen und sich der Betrag für jeden Einzelnen beispielsweise um ein Drittel reduzieren, werde nachgebessert. „Wir können nicht etwas versprechen und es dann nicht halten.“

Das gilt aber auch für die geförderten Haushalte. Die Familien verpflichten sich dazu, drei Jahre auf ein Auto zu verzichten. Sprich, es darf in dem Zeitraum kein Kraftfahrzeug auf die Eltern angemeldet sein. Außerdem ist es verboten, ein gefördertes E-Lastenrad innerhalb dieses Zeitraums zu verkaufen. „Das wäre ein Subventionsbetrug, der hohe Strafen zur Folge haben kann“, sagt Maier-Geißer. Sollte ein Zuwendungsempfänger indes aus Stuttgart wegziehen, fordert die Stadt das bereits ausbezahlte Geld anteilig zurück. „Das Angebot richtet sich vor allem an Menschen, die in der Landeshauptstadt verwurzelt sind.“

Die städtische Förderung

Wer vom Auto auf ein E-Lastenrad umsteigen will, sollte seine Bewerbung bis 30. April bei der Stadt einreichen. Alle bis dahin online eingehenden Anträge werden als gleichwertig behandelt. Sofern die zur Verfügung stehende Fördersumme nicht ausgeschöpft ist, können sich Familien mit Kind und Alleinerziehende auch danach noch um eine Förderung bewerben. Nach Erhalt des Bescheids haben Antragsteller einen Monat Zeit, sich ein E-Lastenrad zu kaufen, ansonsten verfällt der Zuwendungsanspruch. Nach der Bestellung eines E-Lastenrads (Kauf- oder Vertragsdatum) muss innerhalb von drei Monaten die Auszahlung des Zuschusses beantragt werden. Weitere Informationen gibt es unter www.stuttgart.de/lastenrad.