Der ausgewiesene Kurzparkbereich in der Sulzerrainstraße. Dort kann 30 Minuten kostenfrei geparkt werden. Dahinter gilt die „normale“ Parkgebühr. Foto: Rehberger - Rehberger

Der Kurzzeitparkbereich in der Sulzerrainstraße hat einen Badbesucher irritiert und ihm einen Straftzettel beschert. Er ging irrtümlich davon aus, dass Parken außerhalb der Beschilderung frei ist.

Bad CannstattStrafzettel sorgen immer für Verdruss. Erst recht, wenn man sicher ist, sich verkehrsgerecht und ordnungsgemäß verhalten zu haben. So erging es einem Mineralbad-Kunden aus Fellbach. Regelmäßig sucht er das Bad auf, parkt mit seinem Fahrzeug gern in der Sulzerrainstraße. „Da ist oft frei.“ Einen Parkschein zieht er nicht, denn der gebührenpflichtige Bereich, so ist er überzeugt, endet am Ende des Bäckereigebäudes. „Die beiden Pfeile auf den blauen P-Schildern weisen diesen Bereich explizit aus“, so der Badegast. Dahinter gelte dies nicht. Also dürfe er dort kostenfrei sein Fahrzeug abstellen. Von wegen. Jetzt erhielt er einen Strafzettel und muss ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro bezahlen – wegen „Parken ohne gültigen Parkschein“. Dies sei doch „Abzocke“. Wenn dem wirklich so sei, dann hält er das Parkschild für irreführend.

In diesem Fall aber gilt: Unkenntnis schützt vor Strafe nicht. Denn der Kursaalbereich gehört wie große Teile von Bad Cannstatt sei dem 1. November 2017 zum Parkraummanagement. „Und da gilt: Parken im öffentlichen Straßenraum kostet Geld“, erläutert Monja Möller, im Amt für öffentliche Ordnung für das Parkraummanagement zuständig. Entsprechende Schilder weisen diese Zonen aus. Innerhalb dieser Zonen gibt es aber auch noch besonders ausgeschilderte Bereiche, in denen 30 Minuten kostenlos geparkt werden darf. Diese finden sich im Bereich von Läden. Damit sollen Kunden nicht abgehalten werden. Wer die so genannte Brötchentaste an den Parkscheinautomaten drückt, kann 30 Minuten sein Fahrzeug kostenfrei abstellen. Diese Parkautomaten sind mit einem orangenen P gekennzeichnet, der Parkbereich speziell mit Hinweisschildern wie in der Sulzerrainstraße kenntlich gemacht. „Dort dürfen Anwohner auch nur zu den angegebenen Zeiten parken“, so Möller. Ebenfalls gesondert ausgewiesen sind Bereiche, in denen Gehwegparken oder Querparken erlaubt ist. Sonst sind keine zusätzlichen Hinweisschilder aufgestellt. Ein Schilderwald soll vermieden werden. Daher steht auch in der Sulzerrainstraße kein weiteres Schild. Denn der Bereich gehört zum ausgewiesenen Parkraummanagement. „Das müsste Verkehrsteilnehmern bekannt sein.“