Der Calesthenics-Anlage in der Kreuznacher Straße. Der Jugendrat hat eine solche auch im Veielschen Garten umsetzen lassen. Foto: Hama (z) - Hama (z)

Jugendliche können sich noch bis zum 31. Oktober bewerben

Bad CannstattIm kommenden Jahr gibt es wieder Jugendratswahlen in Stuttgart. Im Januar 2020 sollen in allen Stadtbezirken die Jugendratswahlen stattfinden. Bis zum 31. Oktober können sich Jugendliche als Kandidaten bewerben. Sofern es eine ausreichende Kandidatenzahl gibt, wird vom 13. bis 31. Januar 2020 an den Schulen und den Jugendhäusern sowie per Briefwahl gewählt.

Das aktive und passive Wahlrecht hat jeder Jugendliche, der am letzten Wahltag, 31. Januar 2020, mindestens 14, aber noch nicht 19 Jahre alt ist. Die Nationalität spielt keine Rolle, jedoch müssen die Jugendlichen seit mindestens drei Monaten im Stadtbezirk wohnen. Die rund 25 000 Wahlberechtigten erhalten die notwendigen Unterlagen per Post nach Hause.

Im Jugendrat vertreten die Gewählten zwei Jahre lang die Interessen der Jugendlichen gegenüber dem Gemeinderat, dem Oberbürgermeister, den Bezirksbeiräten und der Stadtverwaltung. Sie beteiligen sich an kommunalen Entscheidungsprozessen und lernen Politik praktisch kennen und verstehen. Die Stuttgarter Jugendräte sind mit umfassenden Rechten ausgestattet. In den Stadtbezirken müssen sich die Bezirksbeiräte mit den Anliegen der Jugendräte befassen. Das gesamtstädtische Gremium der Jugendräte kann Verbesserungsvorschläge in Form von Anträgen und Anfragen an den Oberbürgermeister richten. Diese müssen genauso behandelt werden, wie die der Gemeinderäte. Zwei Vertreter der Jugendräte sind bei den Sitzungen des Gemeinderats anwesend. Die Jugendlichen haben die Möglichkeit, etwas in der Stadt beziehungsweise im Bezirk zu verändern, knüpfen viele neue Kontakte und erfahren, wie kommunalpolitische Entscheidungen zustande kommen. Am Ende der Amtszeit erhalten die Jugendräte eine Urkunde des OB.

In der laufenden Amtszeit war die Arbeit der Jugendräte in den Bezirken und im gesamten Stadtgebiet erfolgreich. Die Jugendräte haben sich für die Abschaffung der Transportgebühren der Stadtbibliothek eingesetzt. Ein besonders kreativer Beitrag gegen die Vermüllung gelang den Jugendräten auf dem Karl-Benz-Platz in Untertürkheim, indem dort die Mülleimer der SSB mit Graffitikunst bunt gestaltet wurden. Viele Stuttgarter Ganztagsschulen und Schülerhäuser profitieren von Vorschlägen der Jugendräte: Ab dem Schuljahr 2019/2020 stehen im Haushalt Mittel zur Verfügung, um den Bioanteil des Schulessens auf 25 Prozent zu erhöhen. Weiterhin engagierten sich die Jugendräte für mehr öffentliche Sportmöglichkeiten und Treffpunkte für junge Menschen in den Stadtbezirken. In Bad Cannstatt wurde auf Vorschlag der Jugendräte eine Calisthenics-Anlage im Veielschen Garten umgesetzt. In Plieningen nutzenjugendliche Biker eine neue PumptrackAnlage. Auch in den vergangenen Amtszeiten konnten die Jugendräte Erfolge erzielen. So geht die Einführung eines Azubi-Tickets des VVS auf eine Idee der Jugendräte zurück. Auch für die Nutzung des Scool-Abos im ganzen Netz hat sich der Jugendrat seit Jahren eingesetzt. Beim Thema Mobilität fordern die Jugendräte aktuell die Nutzung des Radverleihsystems „RegioRad“ ab 14 Jahren und den Ausbau der Nachtverkehrslinien der SSB. Die Jugendräte informieren über die Jugendratswahl 2020 auf ihrer Facebookseite facebook.com/Jugendrat Stuttgart und auf dem Instagram-Profil Jugendrat_Stuttgart. Vor allem vor Ort in den Schulen wollen die Jugendräte genügend Jugendliche zu einer Kandidatur zur Jugendratswahl bewegen. Zur Jugendratswahl 2020 können sich Jugendliche auf der Jugendrat-Homepage www.jugendrat-stuttgart.de auch online anmelden. Sie können sich über den Messengerdienst „WhatsApp“ anmelden. Das ausgefüllte Anmeldeformular wird einfach über die Telefonnummer 0172 733 5801 eingeschickt. red

Bewerbungsformulare und weitere Auskünfte bei der Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung, Telefon 216-60300, E-Mail jugendrat@stuttgart.de, unter www.jugendrat-stuttgart.de, auf Facebook.com/Jugendrat Stuttgart sowie bei den jeweiligen Bezirksämtern.