So soll der Recyclingpark Neckartal an der Neckartalstraße einmal aussehen. Foto: Visualisierung: Recyclingpark Ne - Visualisierung: Recyclingpark Neckartal GmbH

Das Regierungspräsidium hat die Einrichtung und den Weiterbetrieb des Recyclingparks Neckartal genehmigt. Damit ist der Weg frei für die Modernisierung der Anlage in der Neckartalstraße.

Bad Cannstatt Bad Cannstatt Die Erleichterung ist bei Stephan Karle spürbar. Der Geschäftsführer der Recyclingpark Neckartal GmbH erhielt positive Nachricht aus dem Regierungspräsidium Stuttgart (RP). Die Behörde erteilte „die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage für den Umschlag und die Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen sowie die Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen“ auf dem Gelände an der Neckartalstraße. „Wir sind froh, dass wir jetzt unser Vorhaben fortsetzen können und der Weg für einen modernen Recyclingpark frei ist“, so Karle.

Lange hat es gedauert. Der Antrag wurde im Januar 2017 gestellt, die 865 Einwendungen wurden in einem Erörterungsverfahren im April 2018 behandelt. Die Aufarbeitung und Bewertung dauerte fast elf Monate. Zahlreiche Einwender hatten Bedenken in Hinblick auf die Lage des Betriebsgeländes. Manche befürchteten die Zerstörung der archäologischen Fundstelle, die den dort vorkommenden Travertin beherbergt. Dann wurden Bedenken geäußert, die geplanten Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände würden sich negativ auf die Heilquellen in Bad Cannstatt auswirken. „Nach intensiver Prüfung hält das Regierungspräsidium die Sorgen der Einwender für unbegründet“, teilt die Behörde mit. Bereits die Antragsunterlagen hatten eine Anlagentechnik der Recyclinganlage mit umfangreichen Vorkehrungen zum Schutz der Umwelt und der Nachbarschaft vorgesehen, die dem Stand der Technik entsprachen. Darüberhinaus hat das RP eine ganze Reihe von Nebenbestimmungen in den Genehmigungsbescheid aufgenommen, „die schädliche Umwelteinwirkungen auf die Schutzgüter des Bundesimmissionsgesetzes vermeiden und weiter vermindern sollen, wie die Einhausung des Förderbandes und die Bedüsung staubender Abfälle“.

Wie geht es jetzt weiter? Der Genehmigungsbescheid kann vom 11. bis zum 25. März beim Regierungspräsidium in Stuttgart-Vaihingen, Ruppmannstraße 21, Zimmer Z.078, oder beim Bezirksamt Bad Cannstatt, Marktplatz 1, eingesehen werden. Mit Ende dieser Auslegungsfrist beginnt eine einmonatige Klagefrist. Wird innerhalb dieser Frist keine Klage erhoben, ist der Bescheid rechtskräftig.

Die drei Firmen Fischer Weilheim, Degenkolbe Recycling und Karle Recycling haben sich auf dem Betriebsgrundstück an der Neckartalstraße zur Recyclingpark Neckartal GmbH zusammengeschlossen. Der Standort wird seit 1991 als Recyclingplatz genutzt. Das Unternehmen hat daher Weiterbetrieb und teilweise Wiedereinrichtung beantragt. Das Genehmigungsverfahren wurde unter Beteiligung der zuständigen Behörden, den anerkannten Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit durchgeführt. Antrag und entsprechende Unterlagen lagen beim Bezirksamt Bad Cannstatt und beim RP einen Monat zur Einsicht aus. Die eingegangenen Einwendungen wurden einen ganzen Tag lang öffentlich erörtert.

Die Betreiber wollen nun zügig mit der Umsetzung ihres Vorhabens fortfahren und ihren Recyclingpark nach neuestem technischen Stand errichten. „Insbesondere die Schaffung von deichten Oberflächen und das Aufstellen von Schutz- und Schüttwänden steht in den nächsten Wochen und Monaten an“, führt Geschäftsführer Karle aus. „Es entsteht ein neuer Wertstoffhof, in dem Bürger und Handwerker die meisten ihrer Abfälle entsorgen können.“ Im Bereich des ehemaligen Steinbruchs ist eine Betonrecyclinganlage vorgesehen, in der qualitätsüberwachte Sekundärrohstoffe produziert werden. Degenkolbe wird seinen Altpapierbetrieb am Standort fortsetzen, in den auch die Stadt das gesammelte Altpapier der Stuttgarter Haushalte anliefert. „Wenn alles fertig ist, planen wir drei Firmen einen Tag der offenen Tür.“ Man nehme die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger weiter ernst und stehe auch weiterhin für einen fairen und offenen Austausch. Die Initiative gegen den Recyclingpark hingegen ist „entsetzt über die wirtschaftsnahe Entscheidung des Regierungspräsidiums“ und zieht eine Klage in Erwägung