Foto: dpa - dpa

Heute wird mit einem Festakt in der Cannstatter Stadtkirche das 25-jährige Bestehen des evangelischen Betreuungsvereins gefeiert. Die Nachfrage nach Betreuungen ist nachwievor hoch.

Bad Cannstatt Der Evangelische Betreuungsverein wird 25 Jahre alt. Bis zum heutigen Tag verzeichnen die Verantwortlichen eine große Nachfrage nach Betreuungen. Zu diesem Jubiläum gibt es heute einen Festakt in der Cannstatter Stadtkirche um 15.30 Uhr. Die Verantwortlichen erinnern sich an die Anfänge: Hans-Joachim Scharna, Geschäftsführer des evangelischen Betreuungsvereins, Dekan Eckart Schultz-Berg, einer der Vorstände im Verein mit Kirchenpflegerin Sonja Schüle und Diakoniepfarrerin Gabriele Ehrmann.

Einst haben die vier Stuttgarter Dekane Klumpp, Blaich, Dinkelacker und Reyer den Verein gegründet. Anlass war damals das im Jahr 1992 in Kraft getretene Betreuungsrecht, das das bis dahin auch für Volljährige geltende Vormundschaftsrecht abgelöst hat. Das Vormundschaftsrecht habe eine Entmündigung vorgesehen, das Betreuungsrecht sehe dies nicht generell vor, sondern differenziere nach Lebensbereichen, in denen Betroffene rechtlich eine Vertretung benötigen, so Scharna.

Großer Betreuungsbedarf seit 1992

Es sei die Zeit nach dem Mauerfall gewesen, ein Bedarf nach unterschiedlichen diakonischen Unterstützungseinrichtungen sei da gewesen, so Scharna. „Für Menschen, die der Kirche verbunden waren, sollte es eine kirchennahe Betreuung geben und es sollte Menschen aus den Kirchengemeinden ermöglicht werden, sich ehrenamtlich diakonisch zu betätigen“.

Der evangelische Betreuungsverein zählt neun Mitglieder, so viele wie auch zu Beginn. „Der Verein hat nicht das Ziel, Mitglieder zu werben, sondern gute Betreuungsarbeit zu leisten“, sagt Scharna. Man habe rasch erkannt, dass die Betreuungsarbeit nicht über Mitgliedsbeiträge zu finanzieren sei. Drei Aufgaben hat der Verein: Menschen zu unterstützen, die für sich selbst nicht mehr sorgen können. Ehrenamtliche schulen und auszubilden, damit sie Betreuungen übernehmen können. Auch werden die ehrenamtlichen Betreuer begleitetet und beraten. „Dazu gehören auch Angehörige, die eine Vollmacht haben oder auch andere Bevollmächtigte, denen eine Vollmacht übertragen wurde“.

Die Grenzen für den Betreuer liegen immer im Willen des Betreuten, sofern er zumutbar und nachvollziehbar sei. So darf der Betreuer seine eigenen Vorstellungen nicht ohne zwingenden Grund an die Stelle des Wunsches des Betreuten setzen. Ein Betreuer darf kein Testament und keine Patientenverfügung für einen Betreuten verfassen. Tätig werden die Betreuer, nachdem sie vom Betreuungsgericht beim Amtsgericht eingesetzt wurden. „Das Betreuungsumfeld ist komplexer geworden“, sagt Scharna, „mancher Angehörige ist froh darum, Beratung vom Betreuungsverein bekommen zu können.“ Die Mitglieder sind zu Hause mit Angehörigen, allein mit zusätzlichen Diensten, im Pflegeheim, im betreuten Wohnen oder in Obdachloseneinrichtungen in Stuttgart im Einsatz.

Entgelte seit 2005 nicht erhöht

Die hauptamtlichen Betreuer erhalten eine festgelegte Vergütung, die allerdings nicht auskömmlich sei, so Scharna. Er macht darauf aufmerksam, dass die Finanzierungssituation der Betreuungsvereine schwierig geworden sei. „Die Entgelte für Betreuungen sind seit 2005 nicht mehr erhöht und die Zuschüsse für die Querschnittsarbeit sind auch nicht mehr angepasst worden.“ Der Verein hat derzeit zwei hauptamtliche Betreuer, die studierte Sozialarbeiter sind sowie Ehrenamtliche, die weiterhin gesucht werden. Ehrenamtliche betreuen entweder Familienangehörige, für die eine Betreuung angeordnet worden ist oder auch fremde Menschen, für die eine rechtliche Betreuung gerichtlich angeordnet ist. Alle acht Wochen gibt es beim Betreuungsverein Austauschrunden. Ehrenamtliche werden in Einführungskursen an drei Abenden ausgebildet. Der Bedarf nach Betreuungen durch den Verein sei gleichbleibend hoch. Derzeit stocke die Vermittlung etwas durch die Notariatsreform.

Interessierte für die Betreuungsarbeit melden sich bei Hans-Joachim Scharna, Evangelischer Betreuungsverein Stuttgart, Gartenstraße 20, Telefon 2349687, E-Mail: scharna@ev-bvs.de.