Die Erbpacht für die Grundstücke der Siedler in Steinhaldenfeld ist auf 31. Dezember 2065 verlängert worden. Der Gemeinderat hat die Verlängerung beschlossen. Foto: Frey Quelle: Unbekannt

(if) - Der Gemeinderat hat sich für eine Verlängerung des Erbbaurechts der städtischen Kleinsiedlungen unter anderem in Steinhaldenfeld ausgesprochen. Die Erbbaurechte wären 2040 abgelaufen und wurden nun auf 31. Dezember 2065 verlängert. Außerdem wurden die Grundstücke neu bewertet. Günter Roder, Vorsitzender vom Bürger- und Siedlerverein begrüßt die Veränderungen.

Beschlossen wurde, dass den vom Stadtmessungsamt ermittelten neuen Zonenwerten bei künftigen Verkäufen von Erbbaugrundstücken in den Kleinsiedlungen zugestimmt wird. Auch die Verlängerung der am 31. Dezember 2040 auslaufenden Erbbaurechte bis zum 31. Dezember 2065 wird zugestimmt. Ebenfalls wurde den Kriterien zur Auswahl von Bewerbern für städtische Kleinsiedlungsstellen, sowohl beim Verkauf von Erbbaurechten als auch von Volleigentum, zugestimmt.

„Die Verlängerung des Erbbaurechts hilft Betroffenen weiter“, erklärt Günter Roder. Was das Vergabesystem betrifft, so sind nun andere Kriterien beschlossen, der Verteilmodus wurde geändert. „Menschen, die hier wohnen, haben dann mehr Punkte, als diejenigen Interessenten, die von außerhalb kommen“, so Roder.

Was die neuen Zonenwerte betrifft, so sind dadurch die Grundstücke der städtischen Kleinsiedlungen teurer geworden. Das hat dann die Auswirkung, wenn einer ein solches Grundstück erwirbt, muss er mehr dafür berappen. Stuttgart sei in den Anpassungen moderat, so Roder, doch in der Relation sehe es so aus, dass sich die meisten solch ein Grundstück nicht mehr leisten können.

Ein Wechsel eines Grundstückseigners werde immer komplizierter, stellt der Vereinsvorsitzende fest. Doch dies sei der Zeit des Wirtschaftsbooms geschuldet. Perspektivisch gesehen werde es nun schwieriger für Interessierte, ein Grundstück zu erwerben, weil es teuerer sei. Es sei aber noch im Rahmen.

Grundsätzlich müssen Kaufinteressierte berücksichtigen, wenn sie eine Immobilie in Erbpacht kaufen, dass sie dann, wenn die Zeit der Erbpacht abgelaufen ist, das Haus wieder im Ursprungszustand übergeben müssen. „Bisher war das hier noch nie der Fall“, so Roder. Ein Punkt, der für die Siedler noch offen ist, ist die Nachverdichtung. Im Moment sei hier jedoch nichts geplant, sagt der Vereinsvorsitzende.

Eine Erleichterung gibt es nun beim Eigentümerwechsel: Früher konnten nur die Kinder in gerade Linie die Häuser der Siedler übernehmen, jetzt ist es auch für Neffen und Nichten möglich. Das sei gerade für Kinderlose eine Verbesserung, so Roder.

Abschließend bewertet er die neuesten Beschlüsse des Gemeinderats für eine überwiegende Verbesserung für die Siedler. Jahre lang sei darüber diskutiert worden. Es habe auch einige Gespräche mit Finanzbürgermeister Michael Föll gegeben, so Roder.

In Stuttgart existieren nach Angaben von Bürgermeister Michael Föll noch 160 Kleinsiedlerstellen im Erbbaurecht mit einer Laufzeit bis 2040, davon 63 in Steinhaldenfeld, 60 in Neuwirtshaus, 23 in Hoffeld und 14 in Wolfbusch. Die kurze Restlaufzeit hatte, wie auch Roder berichtet, vermehrt Probleme mit Kreditinstituten gegeben, denen die Restlaufzeit für eine Finanzierung bei Kauf oder Modernisierung oder Umbau nicht ausreichend war.