Volker Brümmer (links) mit einem seiner Schützlinge. Yaya Ceesay macht dank Brümmers Hilfe ein Praktikum in einem Handwerksbetrieb. Foto: Gökalp Quelle: Unbekannt

Viele Asylsuchende kommen in der Hoffnung auf eine sichere Zukunft nach Deutschland. Für das beschwerliche Asylverfahren gibt es die Hilfe von ehrenamtlichen Arbeitern wie Volker Brümmer. Er hilft 20 Cannstatter Flüchtlingen zudem bei der Integration und der Suche nach Arbeit. Nicht immer eine leichte Aufgabe: Denn die Angst vor der Abschiebung ist ein ständiger Begleiter.

Von Erdem Gökalp

Mit einem Flüchtling aus Kamerun hat Brümmer besonders positive Erfahrungen gemacht. Er hat seit seiner Anreise in Deutschland vor vier Jahren nicht nur die Sprache gelernt, sondern auch einen Hauptschulabschluss gemacht. Nach mehreren Praktika ist ihm für September eine Ausbildungsstelle in einem Cannstatter Handwerksbetrieb sicher. Trotz seines vorbildhaften Verhaltens ist seine Sache noch nicht in trockenen Tüchern. „Wir haben beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vor einem Jahr ein Asylantrag gestellt“, sagt Brümmer. Ein Antwort haben sie noch immer nicht erhalten. Und ohne die darf der Asylsuchende seine Ausbildung nicht antreten.

Vor einem Jahr ist der Flüchtling aus Kamerun bereits abgeschoben worden. Jedoch nicht etwa in sein Heimatland, sondern nach Spanien. „Es war das erste Land, das er bei seiner Ankunft in Europa betreten hatte“, sagt Brümmer. Als er später in Deutschland war und sein Asylantrag hier stellen wollte, wurde er umgehend in Arrest genommen und nach Spanien zurück befördert. Zu der Zeit war er jedoch schon in der Obhut von Brümmer. „Als ich davon gehört habe, bin ich umgehend in den nächsten Flieger nach Madrid gestiegen“, sagt er. Mithilfe eines Anwaltes hat er es geschafft, ihn wieder nach Deutschland zu holen.

Dieses Vorgehen, Asylsuchende innerhalb Europas abzuschieben, basiert auf dem so genannten Dublin-Verfahren. Dieses besagt, dass jenes europäische Land, was ein Migrant als erstes betritt, für den Asylantrag zuständig ist. Auch in Extremsituationen wie während des Flüchtlingsansturms im Jahr 2015 muss ein Land die Asylsuchenden aufnehmen. Vergangene Woche gab es einen Beschluss des Europäischen Gerichtshofs, was dies zusätzlich bekräftigt hat. Gerade Länder wie Kroatien hatten vor zwei Jahren die Flüchtlinge weitestgehend durchgewunken, weil sie keine Kapazitäten sahen, sie aufzunehmen. Jedoch gilt nach dem Beschluss auch weiterhin, dass sich das jeweils erste Ankunftsland kümmern muss.

Was diese Entscheidung für Volker Brümmer und seinen Flüchtling aus Kamerun für Folgen hat, ist nicht abzusehen. Er kennt sich inzwischen in dem Irrgarten von Anträgen und Behördengängen aus wie kein anderer. „Was mich stört, ist, dass es keine Rolle spielt, wie gut jemand integriert ist und sich einbringt“, sagt Brümmer. Oft setzt er sich monatelang für seine Schützlinge ein, damit sie in Handwerksbetrieben in Bad Cannstatt aufgenommen werden. Es ist jedoch nie sicher, ob sein Einsatz umsonst gewesen sein könnte. Er bleibt dennoch zuversichtlich: „Ich bin bereit aufs Ganze zu gehen und notfalls gehe ich vor Gericht.“ Inzwischen hat er sogar drei Anwälte, die ihn dabei unterstützen.