In so mancher Garage befinden sich viele Dinge, nur keine Fahrzeuge. Das kann Ärger geben. Wir haben Experten gefragt, wie man eine Garage nutzen darf – und wie nicht.
Partyraum, Büro und Rumpelkammer – nicht jeder, der eine Garage sein Eigen nennt, nutzt diese tatsächlich auch zum Abstellen von Fahrzeugen, wie es eigentlich der Fall sein sollte. Regelmäßig müssen die beiden Kontrolleure vom Backnanger Baurechtsamt hinter die Roll- und Schwingtore im Stadtgebiet schauen und dabei feststellen, dass Garagen nicht mehr den Zweck erfüllen können, für den sie gebaut wurden. Von wenigen Ausnahmen abgesehen – etwa weil man genug andere Stellflächen für Fahrzeuge auf seinem Grundstück hat – muss eine Garage für das Abstellen von Fahrzeugen zur Verfügung stehen können. Wer dagegen verstößt, bekommt Ärger mit den Behörden. Wir haben uns beim ADAC und beim Baurechtsamt umgehört.
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