Eine Pflegerin und eine Heimbewohnerin schauen zusammen aus einem Fenster im Wohnbereich des Pflegeheims. Im Vordergrund steht ein Rollator. Foto: Tom Weller/dpa

Für Pflegebedürftige und ihre Familien gehen die finanziellen Belastungen schon seit Jahren immer weiter hoch. Wie gut wirken da verstärkte Kostenbremsen?

Für Pflegebedürftige im Heim sind selbst zu zahlende Anteile weiter gestiegen. Mit Stand vom 1. Juli waren im ersten Jahr im Heim im bundesweiten Schnitt 2871 Euro pro Monat aus eigener Tasche fällig. Das sind 211 Euro mehr als Mitte 2023, wie eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen ergeben hat. Die Belastungen wachsen damit trotz inzwischen erhöhter Entlastungszuschläge, die sich nach der Aufenthaltsdauer richten.

Zuzahlung von 1865 Euro monatlich

Mit dem höchsten Zuschlag ab dem vierten Jahr im Heim legte die Zuzahlung im Schnitt auf 1865 Euro je Monat zu. Das sind 91 Euro mehr als zum 1. Juli 2023. In den Summen ist zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil dieser Kosten. Für Bewohner im Heim kommen noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen hinzu.

Erstmals wurden in die Auswertung zum 1. Juli auch Ausbildungskosten einbezogen, die ebenfalls von den Heimen weitergegeben werden. Dieser Posten wurde aber auch in die Vergleichswerte vom 1. Juli 2023 eingerechnet, wie es zur Erläuterung heißt.

Zuschläge sollen Kosten dämpfen

Seit 2022 gibt es neben den Zahlungen der Pflegekasse auch Entlastungszuschläge, die mit einer Reform der Ampel-Koalition zum 1. Januar 2024 erhöht wurden.

  • Zuschläge: Der Eigenanteil für die reine Pflege wird damit im ersten Jahr im Heim um 15 statt zuvor 5 Prozent gedrückt, im zweiten um 30 statt 25 Prozent, im dritten um 50 statt 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 statt 70 Prozent. Hintergrund für den dennoch wachsenden Eigenanteil sind vor allem höhere Personalkosten für Pflegekräfte.
  • Kosten Pflege: Den Anstieg der Zuzahlungen konnten die Zuschläge aber nicht voll auffangen, wie die Daten zeigen. Zum Stichtag 1. Juli waren für die reine Pflege im ersten Jahr im Heim im bundesweiten Schnitt nun monatlich 1426 Euro fällig – vor einem Jahr waren es mit dem damals noch niedrigeren Entlastungszuschlag 1295 Euro gewesen.
  • Kosten Unterkunft: Teurer wurden der Auswertung zufolge auch Unterkunft und Verpflegung in den Heimen. Zum 1. Juli mussten Bewohnerinnen und Bewohner im Schnitt 955 Euro im Monat dafür bezahlen, nachdem es Mitte 2023 noch 888 Euro gewesen waren.

Große Kostenunterschiede in Bundesländern

Das Bundesgesundheitsministerium will im Herbst ein Konzept für die Reform vorlegen. Es soll um ein Gesamtpaket für mehr Kapazitäten beim Pflegepersonal, ein stärkeres Vermeiden von Pflegebedürftigkeit und das Schließen einer Finanzlücke gehen. Denn die Pflegeversicherung erwartet für 2024 und 2025 rote Zahlen. Eine erste Reform brachte neben der höheren Entlastungszuschläge für Heimplätze auch eine Beitragsanhebung zum 1. Juli 2023.

Insgesamt gibt es bei den Zuzahlungen weiter regionale Unterschiede. Im Schnitt am teuersten ist derzeit ein Heimplatz im ersten Aufenthaltsjahr nun in Nordrhein-Westfalen mit 3200 Euro pro Monat und in Baden-Württemberg mit 3180 Euro. Am niedrigsten ist die Eigenbeteiligung in Sachsen-Anhalt mit 2373 Euro.

Ausgewertet wurden nach Angaben des Ersatzkassenverbands Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit Heimen in allen Bundesländern. Zum Verband gehören unter anderem die Techniker Krankenkasse, die Barmer und die DAK-Gesundheit.

Info: Darauf sollte man bei Preiserhöhungen im Pflegeheim achten

Preiserhöhung
Viele Familien kennen sie also aus eigener Erfahrung: Schreiben, in denen das Pflegeheim Preiserhöhungen ankündigt. Was man darüber wissen muss:

Schriftliche Mitteilung
So muss das Pflegeunternehmen schriftlich mitteilen, dass es das Entgelt erhöhen möchte, um welchen Betrag und ab welchem Zeitpunkt.

Begründung
Zentral ist aber, dass das Unternehmen diese Erhöhung begründen muss: Dabei muss es der Verbraucherzentrale zufolge die Positionen benennen, für die sich Kostensteigerungen ergeben haben. Die alten und neuen Entgeltbestandteile müssen gegenübergestellt werden. Und: Das Unternehmen muss einen Maßstab angeben, wie die einzelnen Positionen der Kostensteigerung auf die Bewohner umgelegt werden.

Fristgerecht
Wirksam ist so eine Mitteilung übrigens auch nur, wenn sie rechtzeitig eintrifft. Betroffene müssen sie spätestens vier Wochen vor dem Tag erhalten, zu dem sie den erhöhten Betrag zahlen sollen, so die Verbraucherzentrale.

Zustimmung verweigern
Einer Erhöhung müssen Bewohner zustimmen. Diese Zustimmung können sie jedoch verweigern, wenn die Mitteilung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Verbraucherzentrale stellt für diesen Fall einen Musterbrief zur Verfügung. Liegen tatsächlich Fehler vor, kann der Heimbetreiber dann eine korrigierte Mitteilung schicken.

Sonderkündigungsrecht
Ist die Erhöhung allerdings korrekt, haben Betroffene keine Möglichkeit, ihre Zustimmung zu verweigern, so die Verbraucherzentrale. Sie müssen also damit leben, dass die Pflege im Heim teurer wird - oder den Platz kündigen. Es gibt nämlich ein Sonderkündigungsrecht zu dem Zeitpunkt, zu dem das Pflegeheim das erhöhte Entgelt verlangt.

Finanzielle Belastung
Doch was, wenn die gestiegenen Heimkosten Ihnen langsam finanziell die Luft abschnüren? Dann ist es sinnvoll, sich beraten zu lassen. Denn es gibt Unterstützungsmöglichkeiten wie etwa das Pflegewohngeld oder die sogenannte Hilfe zur Pflege. Was viele zudem nicht wissen: Auch Pflegebedürftige im Heim können Anspruch auf Wohngeld haben.

Beratung
Beraten lassen kann man sich beim örtlichen Sozialamt, bei Pflegestützpunkten oder den Verbraucherzentralen.