Der politische Rückhalt für die RBB-Intendantin Patricia Schlesinger bröselt rapide. Foto: epd/Christian Ditsch

Die Rufe nach dem Rücktritt der RBB-Intendantin Patricia Schlesinger werden fast stündlich lauter. Nun will überraschend der Rundfunkrat schon am Montag die Lage beraten.

Der Rundfunkrat beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) kommt voraussichtlich am Montag erneut zu einer Sondersitzung wegen anhaltender Vorwürfe gegen Intendantin Patricia Schlesinger zusammen. Die Rundfunkratsvorsitzende Friederike von Kirchbach teilte am Freitag der Deutschen Presse-Agentur mit, dass sie das Gremium für Montag um 16.00 Uhr zu einer Sondersitzung eingeladen habe. Es sei eine nicht-öffentliche Sitzung, weil es um Personalfragen gehe.

Als Grund für die Sitzung nannte von Kirchbach dies: „Wegen des anhaltenden Drucks auf Intendantin Schlesinger an der RBB-Spitze auch nach dem Rückzug von der ARD-Spitze müssen wir uns darüber verständigen, ob das Vertrauen des Rats in Schlesinger als RBB-Chefin weiterhin gegeben ist.“

Am Donnerstagabend war bekanntgeworden, dass sich Schlesinger angesichts der Vorwürfe gegen sie vorzeitig vom Vorsitz der öffentlich-rechtlichen ARD-Gemeinschaft zurückgezogen hat - der WDR hat vorübergehend übernommen. Beim RBB steht Schlesinger weiterhin an der Spitze. Seit dem Abgang von Schlesinger als ARD-Chefin mehren sich in der Politik die Forderungen nach einem Rücktritt auch als Intendantin des öffentlich-rechtlichen RBB.

Immer stärkere Kritik

Die Intendantin war seit Wochen immer stärker in die Kritik geraten. Derzeit läuft eine externe Untersuchung einer Anwaltskanzlei. Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Das Online-Medium „Business Insider“ hatte den Fall Ende Juni ins Rollen gebracht. Es geht um die Frage, ob die Senderchefin und der Senderchefkontrolleur Wolf-Dieter Wolf miteinander einen zu laxen Umgang bei der möglichen Kollision von Interessen gepflegt haben könnten. Beide wiesen Vorwürfe zurück.

Laut RBB-Staatsvertrag wird ein Intendant oder eine Intendantin vom Rundfunkrat gewählt. Er hat auch die Kompetenz gemäß des Regelwerks, einen Intendanten oder eine Intendantin vor Ablauf der festgesetzten Amtszeit abzuberufen.