Studierende können bald mit mehr Geld vom Staat rechnen – die Sätze steigen. Foto: dpa/Andrea Warnecke

Die Bundesregierung hat eine Änderung beim Bafög beschlossen. Die Bedarfssätze steigen. Mit wie viel mehr können Studierende rechnen? Ein Überblick.

Studierende in Deutschland bekommen mehr Geld vom Staat. Darauf hat sich die Bundesregierung in dieser Woche geeinigt. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch eine entsprechende Formulierungshilfe für die geplante Bafög-Novelle.

Wie viel Bafög bekommen Studierende?

Das Bafög war zuletzt zum Wintersemester 2022/23 um 5,75 Prozent erhöht worden. Der Grundbedarfssatz für Studentinnen und Studenten liegt seitdem bei 452 Euro plus einer Wohnkostenpauschale für diejenigen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, in Höhe von 360 Euro.

Die sogenannten Bedarfssätze steigen um fünf Prozent. Der Grundbedarf steigt damit auf 475 Euro, außerdem wird der Wohnkostenzuschlag um 20 Euro erhöht. Junge Menschen, die die Zuschüsse erhalten, bekommen fortan 380 statt 360 Euro. Zusammengerechnet würde der Höchstsatz also von 812 auf 855 Euro steigen.

Zudem ist vorgesehen, die Elternfreibeträge um 5,25 Prozent anzuheben. Das bedeutet, dass mehr junge Menschen Bafög bekommen können. Denn das ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Vom Tisch ist dagegen eine zunächst vorgesehene Anhebung des Darlehensanteils, der zurückgezahlt werden muss. Dieser liegt damit weiterhin bei 130 Euro pro Monat, die Rate wird im Dreimonatsrhythmus fällig. Studierende müssen insgesamt nicht mehr als 10.010 Euro zurückzahlen.

Ab wann gelten die neuen Sätze?

Ziel der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP ist es, das Gesetz in der kommenden Woche im Bundestag zu verabschieden, damit die Ä nderungen zum 1. August 2024 in Kraft treten können.

Was sind Bedarfsätze

Der Bedarf, wie viel Geld ein Mensch zum Leben braucht, ist individuell. Das bei jedem Fall neu zu berechnen, wäre jedoch zu kompliziert. Im Gesetz sind deshalb „Beträge festgelegt, die Schülerinnen, Schüler und Studierende typischerweise für ihren Lebensunterhalt benötigen. Dazu gehören:

  • Essen
  • Miete
  • Kleidung
  • Lernmaterialien
  • Fahrtkosten

Diese Beträge werden Bedarfssätze genannt.

Wie hoch sind die Bedarfssätze bislang?

Das ist abhängig davon, welche Art der Ausbildung der Antragsteller macht. Bafög ist aber nicht nur für junge Menschen gedacht. Die Altersgrenze liegt bei 45 Jahren – und selbst für Menschen, die älter sind, gibt es Ausnahmen. Bislang gelten folgende Sätze:

  • Weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10 sowie Fach- und Fachoberschule: 632 bis 754 Euro
  • Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulklassen: 474 bis 858 Euro
  • Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien, Kollegs: 480 bis 903 Euro
  • Höhere Fachschulen, Akademien, Hochschulen: 511 bis 934 Euro

Welche Faktoren werden berücksichtigt?

Wie hoch das Bafög ausfällt, hängt in erster Linie davon ab, ob ein Bezieher noch bei seinen Eltern wohnt – oder nicht. Ein weiterer großer Anteil sind Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung, für diejenigen, die nicht bei den Eltern versichert sind. Dieser beträgt derzeit 122 Euro und soll ebenfalls angehoben werden. Von den Sätzen werden verschiedene Posten abgezogen. Das sind:

  • das eigene anzurechnende Einkommen und Vermögen
  • das anzurechnende Einkommen von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern
  • das Einkommen der Eltern

Gibt es sonst Änderungen beim Bafög?

Ja. Das Kabinett hatte die Bafög-Novelle bereits Anfang März auf den Weg gebracht. Diese sieht unter anderem eine neue Studienstarthilfe von 1.000 Euro für junge Menschen aus finanziell weniger gut ausgestatteten Familien vor. Auch ist ein sogenanntes Flexibilitätssemester über die Förderungshöchstdauer hinaus vorgesehen. Ferner soll die Frist für einen Wechsel der Fachrichtung verlängert werden. Mit den jetzigen finanziellen Änderungen wolle man den gestiegenen Lebenshaltungskosten der Studierenden Rechnung tragen, erklärten die zuständigen Berichterstatter der Ampel-Fraktionen.

Gibt es Kritik an der Erhöhung?

Ja. Es wird kritisiert, dass die Erhöhung, die Teuerungen im Alltag – besonders bei den Mieten – nicht abbilden. Der Paritätische Gesamtverband und das Deutsche Studierendenwerk verlangten, dass die Bafög-Bedarfssätze an das Bürgergeld angepasst und, gesetzlich festgeschrieben, regelmäßig erhöht werden sollten. Dies sei auch bei anderen staatlichen Leistungen der Fall.

Der Leiter der Abteilung Soziales und Europa sowie designierte Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Joachim Rock, erklärte: „Studentische Armut ist real. Mehr als ein Drittel aller Studierenden leben unter prekären Bedingungen. In vielen Städten ist mit dem Bafög die Miete größtenteils weg und alles andere noch nicht bezahlt. Eine Konzentration auf das Studium ist so nicht möglich, gerade sozial benachteiligte junge Menschen leiden darunter.“

Ähnlich äußerte sich ein freier Zusammenschluss von Studierendenschaften, der die nun vorgesehene Erhöhung der Bedarfssätze, Freibeträge und Wohnkostenpauschale als „in der Höhe enttäuschend“ kritisierte. Die Wohnkostenpauschale müsse „endlich um eine ortsangepasste Komponente“ erweitert werden. Die Einigung der Ampel bleibe hinter den Notwendigkeiten „leider weit zurück“. Um das Studium für alle zu öffnen, sei die Abschaffung oder deutliche Absenkung des Darlehensanteils nötig.

Weitere Fragen und Antworten zum Thema Bafög gibt es hier.