Landesbeamte erhalten vom dritten Kind an fast 1000 Euro extra, Bundesbeamte im Land dagegen nur gut 450 Euro. Wie kann das sein bei sonst gleichen Bedingungen?
Sind Kinder von Beamten mehr wert als der Nachwuchs von Nichtbeamten? Diese Frage wird in Baden-Württemberg erörtert, seit der „kinderbezogene Familienzuschlag“ für Staatsdiener in den Blick gerückt ist: 989,17 Euro monatlich zahlt das Land ihnen vom dritten Kind an, zusätzlich zum Kindergeld. Begründung: Damit würden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur angemessenen Alimentation aus dem Jahr 2020 umgesetzt. Nun stellt sich eine weitere seltsame Frage: sind Kinder von baden-württembergischen Beamten mehr wert als die Kinder von Bundesbeamten, die in Baden-Württemberg wohnen und arbeiten? Da für alle die gleiche Verfassung gilt, dürfte das eigentlich nicht sein. Doch bei Bundesbeamten – etwa bei Zoll, Polizei, Gerichten oder Bundeswehr – fällt der Zuschlag vom dritten Kind an nicht einmal halb so hoch aus: 456,06 Euro sind es laut der aktuellen Besoldungstabelle.
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