Um die geplanten Gas- und Strompreisbremsen finanzieren zu können, hat der Bundestag erneut eine Ausnahme der Schuldenbremse genehmigt. Foto: dpa/Britta Pedersen

Zur Finanzierung der geplanten Gas- und Strompreisbremsen hat der Bundestag erneut eine Ausnahme der Schuldenbremse genehmigt. Damit kann der Bund zusätzliche Kredite in Höhe von 200 Milliarden Euro aufnehmen.

Der Bundestag hat am Freitag erneut eine Ausnahme der Schuldenbremse genehmigt. Damit soll die Finanzierung der geplanten Gas- und Strompreisbremsen möglich werden. Der Bund kann somit zusätzliche Kredite in Höhe von 200 Milliarden Euro aufnehmen. Ein solcher Beschluss ist nur in außergewöhnlichen Notsituationen möglich.

Die Schuldenbremse ist im Grundgesetz verankert und schreibt vor, dass der Bundeshaushalt ohne größere Kredite auskommen soll. Es gibt allerdings einen kleinen Spielraum von 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung. In konjunkturell schlechten Zeiten dürfen noch etwas mehr Schulden gemacht werden. Doch auch diese Summe wird für die von der Bundesregierung geplanten Energiepreisbremsen voraussichtlich nicht ausreichen.

Das Parlament hat seit Beginn der Pandemie wiederholt hohe Kredite erlaubt. Zunächst ging es um Corona-Hilfen für Unternehmen und Bürger. Mittlerweile stehen die Folgen des Ukraine-Kriegs mit explodierten Energiepreisen sowie die hohe Inflation im Fokus.