So wenige Auflagen gab es schon lange nicht mehr. Die Politik setzt auf Eigenverantwortung. Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Die Pandemie ist zwar noch nicht vorbei, aber die Normalität kehrt am Sonntag zurück - jedenfalls in die allermeisten Lebensbereiche. Was es noch zu beachten gibt.

Nach über zwei Jahren Corona-Pandemie fallen am Sonntag nahezu alle Schutzmaßnahmen weg. So wenige Auflagen gab es seit dem ersten Lockdown im März 2020 nicht mehr, heißt es im Sozialministerium in Stuttgart. Es habe in der Zeit mindestens Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebote, Hygienevorgaben oder Maskenpflichten gegeben.

Nun heißt es: Zurück zur Normalität, auch wenn sich das für viele wegen der relativ hohen Ansteckungszahlen in ihrem privaten Umfeld nicht so anfühlt. Doch die Ampel-Bundesregierung hat vor allem auf Betreiben der FDP kürzlich das Infektionsschutzgesetz so geändert, dass kaum noch Auflagen möglich sind. „Eigenverantwortung“, heißt das Zauberwort, was vor allem Liberale benutzen.

Was fällt jetzt alles weg?

Vor zwei Wochen waren schon Kontaktbeschränkungen für private Treffen und die Kapazitätsgrenzen für öffentliche Veranstaltungen ad acta gelegt worden. Nun fällt nach einer Übergangsfrist auch die Maskenpflicht in den meisten Lebensbereichen und Zugangsregeln gibt es auch kaum noch. Auch in Schulen ist die Maske kein Muss mehr und kann auch nicht vor Ort individuell angeordnet werden, heißt es aus dem Kultusministerium.

Wo ist die Maske noch Pflicht?

Nach dem Bundesgesetz sind Maskenpflichten nur noch begrenzt möglich, etwa in Kliniken, Arztpraxen, Pflegeheimen, bei ambulanten Pflegediensten und öffentlichen Verkehrsmitteln, also Bussen und Bahnen, aber auch im Flugzeug. Das Land will diese Optionen ziehen und hier FFP2-Masken vorschreiben.

Übrig bleiben Appelle: In engen Innenräumen sei es gut, freiwillig Mund- und Nasenschutz zu tragen. Meinen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Lauterbach hätte zum Beispiel gern, dass Supermarktketten ihren Kunden vorschreiben, im Laden Maske zu tragen.

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Was im Büro oder im Betrieb gilt, entscheiden die Arbeitgeber. In der Industrie im Südwesten wollen ein Großteil der Unternehmen vorsichtig sein und zunächst an der Maske festhalten.

Wer muss sich noch auf das Coronavirus testen?

Zumindest bis zu den Osterferien am 14. April wird in Schulen weiter zweimal die Woche getestet. Wer geboostert ist oder kürzlich genesen, muss sich nicht testen. Auch in Kitas und Krankenhäusern müssen sich Ungeimpfte zunächst weiter testen. Das heißt, wer positiv getestet ist, muss dann auch nach Hause. Wie es Ende April mit dem Testen weitergeht, ist noch nicht geklärt.

Komme ich jetzt wieder überall rein?

3G, 2G, 2G plus ade. Zugangsbeschränkungen gibt es ab Sonntag nicht mehr. Es sei denn, ein Discobetreiber kommt auf die Idee und führt selbst eine solche Regel ein. Könnte ja sein, dass mehr Feiernde kommen, wenn sie sicher sein können, dass keine Ungeimpften auf der Tanzfläche sind. Auch Restaurantbesitzer könnten per Hausrecht noch 3G oder Masken vorschreiben - wie viele das tun werden, konnte der Dehoga nicht sagen.

Was ist mit Quarantäne?

Da gibt es an diesem Sonntag zunächst noch keine Änderung, denn die Quarantäne-Regeln werden in einer eigenen Verordnung angepasst. Aber auch hier soll es voraussichtlich Erleichterungen geben. Die Dauer soll auf fünf Tage verkürzt werden, hat der Bund den Länder vorgeschlagen, was wohl auch so kommen wird.

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Bisher dauern Absonderungen in der Regel zehn Tage und können mit einem negativen Test frühestens nach sieben Tagen beendet werden.