In ganz Stuttgart wurden 33 Garantieverträge abgeschlossen. Jüngst gab es nun auch in Mühlhausen einen Interessenten. Foto: Iris Frey

Die Stadt Stuttgart versucht für Menschen mit geringem Einkommen Wohnungen zu finden, indem sie den Vermietern bei Ausfall Mietzahlungen zusichert.

Das Sozialamt der Stadt Stuttgart ist seit dem Jahr 2019 aktiv in Sachen Garantieverträge. Dabei geht es um ein kommunales Förderprogramm „Wohnungsakquise für Wohnungslose und einkommensschwache Haushalte“. „Ziel ist es, Wohnraum für Menschen zu gewinnen, die es auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer haben“, beschreibt es Tamara Karmely vom Sozialamt der Stadt Stuttgart. In diesem Programm können Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften und Erbengemeinschaften als Vermieter eines Wohngebäudes oder einer Wohnung innerhalb des Stadtgebiets Stuttgart mitmachen.

Dabei wird ein unbefristeter Mietvertrag abgeschlossen, der eine Staffelmiete ausschließt. Zudem wird ein Garantievertrag zwischen dem Vermieter und dem Sozialamt mit einer Laufzeit von zehn Jahren abgeschlossen. Bislang wurden schon 33 Garantieverträge in ganz Stuttgart abgeschlossen, so Karmely. In 18 Stadtteilen wurden Garantieverträge realisiert. Jüngst gab es nun einen Interessenten aus Mühlhausen. Dennoch gibt es bei dem Programm noch Luft nach oben.

Angebote auch für Erbengemeinschaften

Wie die Mitarbeiterin des Sozialamts erklärte, werde auch auf Erbengemeinschaften zugegangen und das Angebot gemacht. Die Abteilung Zweckentfremdung der Stadt sei auch informiert. „Sie kennen unser Programm“, betonte Karmely. Der Mühlhausener SPD-Bezirksbeirat Johannes Jäger fragte, ob es nicht möglich sei, das Angebot des Garantievertrags mit der Dauer des Mietvertrags zu koppeln. Rainer Hoffmann (Die Linke) fragte, warum nicht Genossenschaften mit einbezogen würden. Bisher nehmen am Programm nur Privatpersonen teil, keine gewerblichen Vermieter.

Sozialamt garantiert Zahlung bei Mietausfall

Mit dem Garantievertrag gibt das Sozialamt eine Mietausfallgarantie, einen Förderzuschuss und nimmt ein Belegungsrecht wahr. Wenn keine Beschwerden und Mietrückstände kommen, endet der Garantievertrag automatisch nach zehn Jahren und das Mietverhältnis läuft unbefristet weiter. Es kann auch vorkommen, dass der Vermieter Rückstände beim Sozialamt anzeigt, die werden ab dem ersten Monat übernommen, während das Mietverhältnis fortgesetzt wird.

Bei Beschwerden hilft Konfliktmanagement

Wenn Beschwerden über Mieter vorliegen, informiert der Vermieter das Sozialamt. Dieses klärt das Konfliktmanagement und zieht bei Bedarf Fachdienste mit ein. Wenn die Beschwerden geklärt sind und sich das Verhalten ändert, wird das Mietverhältnis fortgesetzt. Ändert sich das Verhalten des Mieters nicht, wird das Mietverhältnis durch die Vermietenden gekündigt. Für dieses Modell sieht Karmely noch viel Potenzial in allen Stadtbezirken.

Weitere Infos gibt es unter www.garantievertraege@stuttgart.de