Tierversuche sollen möglichst vermieden werden. So sieht es eine neues Gesetz in Baden-Württemberg vor. (Symbolbild) Foto: dpa/Iemm

Der Landtag hat dem Gesetzentwurf von Forschungsministerin Theresia Bauer (Grüne) zugestimmt. Dieser sieht vor, dass in der Lehre auf getötete Tiere weitgehend verzichtet werden soll, soweit es Alternativen gibt.

Stuttgart - Baden-Württemberg verbietet nach einigen anderen Bundesländern Tierversuche in der wissenschaftlichen Ausbildung. Die Koalition aus Grünen und CDU stimmte am Mittwoch in Stuttgart für den Gesetzentwurf von Forschungsministerin Theresia Bauer (Grüne). Die Regelung sieht vor, dass in der Lehre auf die Verwendung von getöteten Tieren verzichtet werden soll, sofern „wissenschaftlich gleichwertige Lehrmethoden und -materialien zur Verfügung stehen“ oder die mit dem Studium bezweckte Berufsbefähigung das zulasse. Die Hochschulen sollen zudem Lehrmethoden entwickeln, um Tierversuche zu vermeiden.

Das Gesetz tritt Anfang 2021 in Kraft. Länder wie Nordrhein-Westfalen oder Hessen haben schon länger eine solche Regelung. Den Hochschulen war das Gesetz zu weit gegangen, sie fürchten um die Qualität der Lehre und um den Wissenschaftsstandort insgesamt. Die CDU hatte ebenfalls Zweifel, lenkte aber am Ende ein. Bauer versprach nachzubessern, sollte sich herausstellen, dass es in der Forschung Probleme deshalb gebe.

Tierversuche spielen bisher im Südwesten grundsätzlich eine große Rolle. Im Vergleich der Bundesländer haben Wissenschaftler in Baden-Württemberg 2018 die meisten Tiere für Versuchszwecke genutzt, wie aus einer im Januar veröffentlichten Statistik des Bundeslandwirtschaftsministeriums hervorgeht. Für Aufsehen sorgte der Fall des Hirnforschers Nikos Logothetis, der in Tübingen jahrzehntelang an Affen Tierversuche durchführte, bevor er unter heftige Kritik von Tierschützern geriet. Im Februar erklärte der Wissenschaftler, künftig in Shanghai forschen zu wollen.