Patienten können an den Kliniken wieder mehr Besuch bekommen. Foto: Gottfried Stoppel

Sowohl in Schorndorf als auch in Winnenden können die Patienten von kommendem Mittwoch an wieder mehr und länger Besuch bekommen. Was künftig gilt.

An den beiden Klinikstandorten im Rems-Murr-Kreis in Winnenden und Schorndorf dürfen ab Mittwoch wieder mehr Besucher pro Tag zu ihren Angehörigen kommen und – innerhalb der Besuchszeit – bleiben, so lange sie möchten.

„Wir haben nach sorgfältigem Abwägen von Nutzen und Risiken beschlossen, dass wir nun angesichts der stabil niedrigen Corona-Zahlen im Rems-Murr-Kreis die Beschränkung der Besucherzahl aufheben“, sagt Dr. Torsten Ade, Klinikhygieniker und Chefarzt der Interdisziplinären Notaufnahme im Rems-Murr-Klinikum Winnenden. Das sei im Sinne der Patienten sowie ihrer Angehörigen. Zurzeit werden an den Kliniken 53 Covid-19-Patienten versorgt, davon liegt einer auf der Intensivstation. „Selbstverständlich beobachten wir weiterhin tagesaktuell die Entwicklung und können flexibel reagieren – auch mit Blick auf die zum 7. April angekündigte allgemeine Aufhebung weiterer Corona-Regelungen“, so Chefarzt Torsten Ade weiter.

Gleichzeitig bittet er um Verständnis dafür, dass in einer Klinik noch nicht alle Schranken und Masken fallen könnten. So bleibe entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zunächst weiterhin die FFP2-Maskenpflicht für alle Besucher bestehen. Ade: „Das ist im Interesse der Sicherheit aller Menschen, die in den Kliniken unter unserem Schutz stehen: Patientinnen und Patienten, Angehörige und natürlich auch unser Personal.“ Außerdem werde man Besucher weiterhin stichprobenartig bitten, ein Dokument zum Gesundheitscheck auszufüllen.

Keine generelle Testpflicht mehr

Aufgehoben wird hingegen von Mittwoch an die sogenannte 1-1-1-Regelung, wonach für jeden Patienten nur ein Besucher für eine Stunde pro Tag zugelassen war. Während jetzt die allgemeine Besuchszeit auf die Zeit zwischen 11 und 19 Uhr ausgeweitet wird, gilt für die Intensivstation ein Limit von 14 bis 19 Uhr. Auch die generelle Testpflicht für Besucher und Patienten entfällt. Bisher musste jeder Besucher unabhängig vom Impfstatus einen zertifizierten und gültigen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorlegen. Ergänzend zur Aufnahme der Kontaktdaten war dieser maximal 24 beziehungsweise 48 Stunden gültig.

Alle Informationen im Internet unter: www.rems-murr-kliniken.de/service