Besucher sollten für die Kontrolle am Eingang etwas Zeit einplanen. Foto: Wilhelma/ Knitter (z)

Wer in die Wilhelma will, muss seit Montag genesen, getestet oder geimpft sein.

Bad Cannstatt - Mit der am Sonntag verkündeten 10. Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist seit Montag der Zugang zur Wilhelma für Gäste – mit wenigen Ausnahmen – nur noch möglich, wenn sie entweder gegen COVID-19 vollständig geimpft beziehungsweise davon genesen sind oder alternativ einen aktuellen negativen Schnelltest vorlegen.

Ausgenommen sind davon Kinder unter sechs Jahren und ältere noch nicht eingeschulte Kinder sowie Schülerinnen und Schüler von Grundschulen, weiterführenden Schulen, beruflichen Schulen und sonderpädagogischen Einrichtungen. Zur Überprüfung sind ein Ausweisdokument sowie die nötigen Nachweise laut der 3G-Regel beziehungsweise für die Ausnahmen mitzubringen. Alle, die ihren Status nicht am Eingang der Wilhelma belegen können, sind verpflichtet, einen Schnelltest zu machen. Es bestehen mehrere Testmöglichkeiten, die zu Fuß in der Nähe der Wilhelma zu erreichen sind und derzeit noch kostenlos sind.

Verständnis für Neuregelung

„Die Änderung der Verordnung war sehr kurzfristig erfolgt“, sagt der Verwaltungsleiter Volker Heß. Doch mit vereinten Kräften habe der Betrieb die bei Tausenden von Gästen personalintensiven 3G-Kontrollen über Nacht auf die Beine gestellt und die Wilhelma wieder am Montag pünktlich um 8.15 Uhr öffnen können. Bis zum Abend wurden rund 6000 Personen registriert, die den zoologisch-botanischen Garten besuchten. Viele hatten die Eintrittskarten für diesen Tag schon lange im Voraus gebucht und waren von der neuen 3G-Regel überrascht. Fast alle hätten jedoch Verständnis gezeigt.

„Die neuen Auflagen sind für unsere Gäste und die Belegschaft mit zusätzlichem Aufwand verbunden“, sagt Heß, „doch war es uns wichtig, den Familien das geplante Ferienerlebnis zu ermöglichen und ihnen dabei auch den Zugang zu den Gebäuden wie zuletzt zu ermöglichen. Sie machen einen großen Teil der Vielfalt der Wilhelma aus.“ Ohne den 3G-Nachweis wäre das nicht möglich gewesen. Alle Gäste sollten jedoch mehr Zeit als sonst für die Kontrollen am Einlass einplanen. Im Übrigen gelten folgende Infektionsschutz-Maßnahmen in der Wilhelma weiter: Um die Mindestabstände gewährleisten zu können, werden pro Tag maximal 8000 Gäste eingelassen. Die Kassen bleiben geschlossen. Tickets sind nur online zu erwerben und müssen für ein Einlasszeitfenster gebucht werden. Alle dürfen jedoch bis zur Parkschließung bleiben.

Individuelles Limit der Personenzahl

Die Maskenpflicht gilt in allen Häusern, an Engpässen wie dem Haupteigang und im Gastronomie-Bereich, bis man seinen Platz zum Essen eingenommen hat – zudem draußen in gekennzeichneten Bereichen vor Gehegen von Tierarten, die sich nachweislich mit COVID-19 infizieren können. Dies sind in erster Linie die Raubtiere und Affen. Die Gewächshäuser und fast alle Tierhäuser sind geöffnet: täglich von 10 bis 18 Uhr. Je nach Größe der Häuser gilt ein individuelles Limit der Personenzahl.