Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Paragrafen 219a ausgearbeitet. (Archivbild) Foto: AFP/JOHN MACDOUGALL

Das Bundeskabinett hat für die Abschaffung des Paragrafen 219a gestimmt. Dieser verbietet „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Der Gesetzentwurf muss aber noch Bundestag und Bundesrat passieren.

Berlin - Das Bundeskabinett hat den Weg für die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a freigemacht, der die „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ verbietet. Der Paragraf im Strafgesetzbuch soll dem Beschluss vom Mittwoch zufolge aufgehoben werden. Bislang führt er unter anderem dazu, dass Ärztinnen und Ärzte keine ausführlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann muss nun noch von Bundestag und Bundesrat beraten werden.

Lesen Sie aus unserem Angebot: CDU bezeichnet Diskussion über Abtreibungen als „Scheindebatte“

Der FDP-Politiker nannte es im ZDF-„Morgenmagazin“ einen „untragbaren Zustand“, dass das deutsche Recht es Ärztinnen und Ärzten verbiete, sachlich zu informieren und mit dem Staatsanwalt drohe. Deshalb streiche man diese Norm. „Es muss sich niemand Sorgen deswegen machen. Denn es wird keine Werbung oder so für Schwangerschaftsabbrüche geben, wie für Schokoriegel oder Reisen“. Das sei rechtlich ausgeschlossen.

Bundesfrauenministerin Anne Spiegel (Grüne) nannte die Abschaffung von Paragraf 219a am Mittwoch „überfällig“. „Ärztinnen und Ärzte sollen künftig über ihre medizinischen Leistungen zu Schwangerschaftsabbrüchen informieren können, ohne Strafverfolgung oder Stigmatisierung befürchten zu müssen. Damit stärken wir das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nachhaltig.“