Susanne Eisenmann korrigiert ihren Corona-Kurs für die Schulen. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Auf dem Pausenhof und in Prüfungen wird die Maskenpflicht an baden-württembergischen Schulen wieder gelockert. Eine weitere Anordnung für die Schulen nimmt Kultusministerin Susanne Eisenmann zurück.

Stuttgart - Am vierten Tag nach Einführung einer generellen Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen im Land, lockert Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) die Vorgaben wieder: Auf dem Schulhof und in Prüfungen dürfen die Schüler ab jetzt die Maske abnehmen, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Damit reagiert die Ministerin auf Kritik aus der Praxis. „Uns haben in den vergangenen Tagen zahlreiche Rückmeldungen aus den Schulen und seitens der Eltern erreicht, dass diese dauerhafte Maskenpflicht eine besondere Belastung für die Schülerinnen und Schüler aber auch für die Lehrkräfte darstellt“, erklärt Eisenmann in einer Pressemitteilung. „Das können wir gut nachvollziehen. Deshalb haben wir die Regelungen nun dahingehend angepasst, dass während der Pause im Schulhof, also außerhalb des Schulgebäudes im Freien, die Maske abgenommen werden darf, sofern der Abstand zu anderen Personen mindestens 1,5 Meter beträgt.“

Erleichterung für Prüflinge

Darüber hinaus lockert das Kultusministerium die Vorschriften zum Mund-Nasen-Schutz auch für Zwischen- und Abschlussprüfungen. Voraussetzung sei, dass der Mindestabstand gegeben sei. „Dadurch wollen wir der besonderen Prüfungssituation Rechnung tragen und Beeinträchtigungen der Schülerinnen und Schüler verhindern, die unter den besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie ihre Prüfungen ablegen“, erläutert Eisenmann.

Volkshochschulen dürfen wieder in die Schulen

An insgesamt drei Stellen werden die Coronaregel für Schulen in der Pandemiestufe 3, die die Landesregierung an diesem Montag ausgerufen hat, damit gelockert. Anders als zunächst verordnet, sollen Volkshoch- und Musikschulen Räume in Schulen weiterhin nutzen dürfen. Um den Infektionsschutz zu erhöhen hatte Eisenmann bei der jüngsten Änderung der Corona-Verordnung außerunterrichtliche Veranstaltungen an Schulen zunächst unterbunden. „Mir ist es ein persönliches Anliegen, dass wir die wertvolle Arbeit unserer außerschulischen Partner nicht unnötig erschweren. Diese sind häufig auf die schulischen Räume angewiesen. Deshalb kehren wir nun wieder zur alten Regelung zurück und ermöglichen weiter die außerschulische Nutzung von Schulen unter strengen Hygieneauflagen“, sagte Ministerin Eisenmann.