Bei Quarantäne darf man die Wohnung nicht verlassen. Foto: dpa/Christian Beutler

Wer wegen Quarantäne oder Schließung von Betreuungseinrichtungen seinem Beruf nicht nachgehen kann, kann eine Entschädigung beantragen. Wegen der Flut an Anträgen ist beim Regierungspräsidium Stuttgart eine gesonderte Task-Force im Einsatz.

Stuttgart - Beim Regierungspräsidium Stuttgart (RP) ist bereits der 100 000. Antrag auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz eingegangen. Seit dem Frühjahr 2020 ist es möglich, einen finanziellen Ausgleich für Verdienstausfälle zu beantragen, die auf eine angeordnete Corona-Quarantäne zurückgehen oder auf geschlossene Betreuungseinrichtungen. Gerade für die Zeit der Schulschließungen war das für viele Eltern relevant. Bisher sind laut RP rund 72 000 Anträge bearbeitet und mehr als 57,5 Millionen Euro an die Antragstellenden ausbezahlt worden – 38 Millionen flossen dabei allein im Jahr 2021, als 47 000 Anträge abgeschlossen werden konnten.

32 eigentlich pensionierte Mitarbeitende im Team

Für das RP Stuttgart ist die Antragsflut ein Kraftakt, wie aus einer aktuellen Mitteilung deutlich wird. Darin weist die Behörde darauf hin, dass die Anträge, würde man sie aneinanderreihen, einer Länge von rund 30 000 Metern entsprechen würden. Regierungspräsidentin Susanne Bay spricht von „großen organisatorischen Herausforderungen“, die mit der Bearbeitung einhergingen. Um die vielen Anträge zu bewältigen, hatte das RP die Task-Force Infektionsschutzgesetz gebildet, in der Mitarbeitende verschiedener Abteilungen arbeiten. Unterstützt werden diese von Personal, das aus dem Ruhestand zurückgekehrt ist. Unter den 114 Personen seien 32 pensionierte Kolleginnen und Kollegen, so die Abteilungsleiterin Claudia Stöckle. „Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der vielen Anträge, um alle von den pandemiebedingten Infektionsschutzmaßnahmen betroffenen Personen schnellstmöglich finanziell zu unterstützen“, versichert Claudia Stöckle. Landesweit sind laut RP Stuttgart rund 267 000 Entschädigungsanträge eingegangen.

Informationen finden sich auf der Seite des Regierungspräsidiums: www.rp-stuttgart.de