Auf dem Areal des Discounters ist der Bau eines Mehrfamilienhauses geplant – jetzt mit Gewerbefläche im Erdgeschoss. Foto: Elke Hauptmann

Die Stadt will die Nahversorgung im Wohngebiet Wallmer durch die Aufstellung eines Bebauungsplans sichern. Diese Absicht hat den Investor zur Änderung seines Neubauvorhabens bewogen.

Untertürkheim - D er Bezirksbeirat Untertürkheim hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig der Aufstellung des Bebauungsplans Biklenstraße zugestimmt. Das Votum fiel erwartungsgemäß aus – der Erhalt der Nahversorgung im Wohngebiet Wallmer durch einen Discounter war allen Fraktionen ein wichtiges Anliegen.

Der Bebauungsplan, so erläuterte Hubert Vollmer vom Amt für Stadtplanung und Wohnen, ziele darauf ab, bei dem geplanten Neubauvorhaben auf dem 8722 Quadratmeter großen Areal Wohnnutzungen im Erdgeschoss auszuschließen und die Schaffung von Gewerbeflächen zu sichern. Was freilich nicht zwangsläufig bedeute, dass dies ein kleiner Supermarkt sein müsse, räumte Vollmer ein. Die Stadt könne dem Investor die Art der gewerblichen Nutzung nicht vorschreiben.

Im konkreten Fall aber gebe es Hoffnung auf eine einvernehmliche Lösung im Streit um den für das Quartier so wichtigen Discounter – der Netto-Markt stellt für Hunderte Bewohner die einzige Möglichkeit dar, sich fußläufig mit Waren des täglichen Bedarfs zu versorgen. Der Architekt jenes Stuttgarter Unternehmens, das anstelle des heutigen Netto-Marktes ein Mehrfamilienhaus errichten möchte, habe bereits einen geänderten Entwurf vorgelegt – mit einem Supermarkt im Erdgeschoss, berichtete Vollmer. „Das Ganze ist noch nicht in trockenen Tüchern, aber es sieht gut aus.“

Supermarkt-Fläche jetzt vorgesehen

In der Tat scheint bei der bundesweit tätigen Immobilien-Gruppe ein Umdenken erfolgt zu sein. Hatte sie sich zunächst vehement gegen einen Discounter im Erdgeschoss ausgesprochen, weil die Eigentumswohnungen durch eine solche Misch-Nutzung angeblich schwerer verkäuflich seien, wurde die Projektpräsentation auf der Firmen-Homepage zwischenzeitlich geändert. Demnach ist nun in Untertürkheim ein „Neubauprojekt zur wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Nutzung mit circa 2150 Quadratmeter Wohnfläche verteilt auf vier Etagen“ geplant. Entstehen sollen 28 Zwei- bis Vier-Zimmerwohnungen mit insgesamt 34 Stellplätzen im Außenbereich und einer Tiefgarage – was dem Ursprungsentwurf entsprecht. Offenbar wurden aber die Zuschnitte der Wohnungen in den Obergeschossen verkleinert, denn nun ist Platz im Erdgeschoss für etwas Anderes: „Des Weiteren entsteht eine Gewerbefläche (Supermarkt) mit rund 900 Quadratmetern Nutzfläche.“ Das Projekt, so heißt es auf der Homepage weiter, befinde sich in der Planungsphase. „Der Bauantrag wird kurzfristig eingereicht.“

Aus Sicht des Untertürkheimer Bezirksbeirates hat sich das hartnäckige Ringen um eine Kompromisslösung gelohnt. „Aber wir haben Glück gehabt. Es hätte auch schief gehen können“, betonte CDU-Beirat Michael Warth. Er verwies darauf, dass Untertürkheim ein Beispiel sei für die Nahversorgungssituation in vielen Stadtbezirken. Der Verlust des Frequenz bringenden Discounters hätte den Fortbestand der wenigen im Wohngebiet noch existierenden kleinen Läden gefährdet.

Bisheriges Planrecht reicht nicht aus

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes wurde erforderlich, weil das bisherige Planungsrecht für das Areal zwischen der Biklenstraße, der Mäulenstraße und der Wallmerstraße auf Plänen aus den Jahren 1929, 1930, 1932 und 1940 sowie der Ortsbausatzung der Stadt Stuttgart von 1935 beruht – und mit diesen sei „eine planerisch sinnvolle Steuerung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereichs, wie er im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Landeshauptstadt für diesen Teil von Untertürkheim vorgesehen ist, nur eingeschränkt möglich“, erläutert Baubürgermeister Peter Pätzold in der Beschlussvorlage, die nun noch final vom gemeinderätlichen Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik abgesegnet werden muss.