Am 4. Februar erhielt Frank Nopper (li.) die Ernennungsurkunde von Bürgermeister Fabian Mayer. Wegen Klagen agiert Nopper als Amtsverweser. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Fast ein Jahr nach dem entscheidenden Urnengang setzt das Verwaltungsgericht Stuttgart die mündliche Verhandlung zu zwei Klagen auf die Tagesordnung.

Stuttgart - Das Verwaltungsgericht wird am Dienstag, 23. November, zwei Klagen gegen die OB-Wahl in Stuttgart verhandeln. Bei der Wahl am 29. November 2020 hatte Frank Nopper (60, CDU) mit 42,3 Prozent (83 812 Stimmen) obsiegt. Seit dem 4. Februar 2021 amtiert er wegen der anhängigen Klagen als Amtsverweser. Er hat alle Rechte und Pflichten eines Oberbürgermeisters, aber kein Stimmrecht im Gemeinderat.

Gegen die OB-Wahl hatten insgesamt acht Bewerber beim Regierungspräsidium Stuttgart (RP) Einspruch eingelegt. Sie stellten die Rechtmäßigkeit der Abstimmung infrage. Die Aufsichtsbehörde hatte am 23. Dezember alle Einsprüche zurückgewiesen. Die rechtliche Prüfung habe „keine Beanstandungen ergeben“, so Regierungspräsident Wolfgang Reimer (Grüne). Die Wahl sei „unter Vorbehalt gültig“.

Völker: Illegale Wahlkampffinanzierung

Der Vorbehalt liegt in der Klagemöglichkeit, die die beiden Kandidaten Ralph Schertlen (1183 Stimmen) und Marco Völker (329) wahrnehmen. Die OB-Dauerbewerberin Fridi Miller (616) habe ihre angekündigte Klage zurückgenommen, so das Gericht auf Anfrage. Miller hatte argumentiert, dass die Wahl wegen der Gefährdung durch die Coronapandemie ausschließlich als Briefwahl hätte stattfinden müssen.

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Der nicht von einer Partei unterstützte Einzelbewerber Marco Völker fordert das Gericht auf, die Wahlkampffinanzierung von Nopper zu klären. Sie lief über die Partei, aber auch über die „Wählerinitiative Nopper für Stuttgart e.V.“, die als Verein zum Beispiel Großspenden nicht veröffentlichen muss. Völker mutmaßt gegenüber dem Gericht, dass sich bei amtlichen Ermittlungen ergeben werde, dass (steuerlich absetzbare) „Spenden an die CDU geflossen sind und diese zugunsten der Wahlbeeinflussung für Frank Nopper durchgereicht worden sind“. Der CDU-Kandidat habe „schätzungsweise eine Million Euro in seine Wahlkampfwerbung stecken und damit Wähler in Massen beeinflussen können“. Völker spricht von einer illegalen Wahlkampffinanzierung, mit der die Chancengleichheit für Einzelbewerbern wie ihn ausgehebelt werde.

Zwei Verhandlungen an einem Tag

Das Verfahren beginnt um 9.30 Uhr im Saal 5 des Verwaltungsgerichts in der Augustenstraße 5, die Klage von Schertlen, der sich bei der Wahl medial nicht ausreichend berücksichtigt sah und auf Gleichbehandlung mit parteiunterstützen Kandidaten pocht, wird von 11 Uhr an verhandelt.