Der OB-Kandidat Marco Völker klagt gegen die Wahl in Stuttgart. Er sieht Bewerber ohne Parteibindung benachteiligt und wirft dem CDU-Kandidaten unlautere Finanzierung vor. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Die OB-Wahl in Stuttgart beschäftigt das Stuttgarter Verwaltungsgericht. Dort liegen drei Klagen. Der Kandidat Marco Völker hat seine nun begründet. Er will, dass das Gericht CDU-Mitglieder einvernimmt.

Stuttgart - Der OB-Kandidat Marco Völker will vom Verwaltungsgericht Stuttgart die Wahlkampffinanzierung von Stuttgarts OB Frank Nopper (CDU) aufgeklärt wissen. Völker wirft Nopper vor, sich durch Zuwendungen für die Wählerinitiative „Nopper für Stuttgart e.V.“ von den Spendern abhängig gemacht zu haben.

Nopper, der vor der Wahl OB in Backnang war, habe Vorteile angenommen, weshalb vom Gericht die Frage der Amtsuntreue zu klären sei. Völker mutmaßt, dass Nopper rund eine Million Euro für den Wahlkampf zur Verfügung standen. Ein Teil davon sei wegen der steuerlichen Absetzbarkeit über den CDU-Kreisverband geflossen. Catherine Rommel, ein Vorstandsmitglied der Wählerinitiative Nopper, habe in einer Mail für diesen Weg explizit geworben.

Gericht soll CDU-Spitzen einvernehmen

Völker fordert das Gericht dazu auf, elf Zeugen zu vernehmen. Darunter sind Vorstandsmitglieder der Wählerinitiative, der CDU-Bezirksgeschäftsführer, der CDU-Schatzmeister und der CDU-Kreisvorsitzende Stefan Kaufmann. Völker sieht auch Unregelmäßigkeiten bei der Auslosung der Bewerber-Reihenfolge auf dem Stimmzettel. Dazu sollen zwei Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der inzwischen in den Ruhestand getretene ehemalige Ordnungsbürgermeister Martin Schairer (CDU) gehört werden.

Völker behauptet, Nopper habe durch die Finanzmittel massiv werben und sich daher in Zeiten von Corona, in denen es besonders schwer sei, sich bekannt zu machen, einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil verschaffen können. Er sieht Kandidaten ohne Parteibindung auch durch die Wahlberichterstattung in den Medien massiv benachteiligt. Die OB-Wahl ist aus seiner Sicht ungültig und solle wiederholt werden. Wegen dieser und zweier weiterer ungeklärter Klagen amtiert Nopper als Amtsverweser. Das Regierungspräsidium hatte Völkers Einwände abgewiesen.