Wer schießen will, muss charakterlich geeignet sein. Foto: dpa//Klaus-Dietmar Gabbert

Ob Jäger oder Sportschütze: Wer Waffen besitzen will, muss zuverlässig sein. Das Stuttgarter Ordnungsamt kann sonst einschreiten und die Berechtigung widerrufen. Was sind die Kriterien?

Stuttgart - Das deutsche Waffenrecht gilt als eines der strengsten weltweit. Zu den Regeln gehört, dass die Behörden eine charakterliche Eignung voraussetzen, damit man Waffen besitzen darf. Die Zuverlässigkeit muss erwiesen sein. Wenn an dieser Zweifel bestehen oder aufkommen, dann kann das Recht, Waffen zu besitzen, widerrufen werden. Das ist vor Kurzem in Stuttgart in einem aufsehenerregenden Fall einem Jäger so ergangen: Er hatte im Sommer zwei Jugendliche bedroht, weil sie ihm einen Streich gespielt hatten. Danach stellte das Ordnungsamt der Stadt fest, dass er nicht mehr für integer genug angesehen wird, Waffen zu haben. Er musste alle abgeben.