Die Betriebskosten steigen – ein genauer Blickt lohnt sich manchmal. Foto: dpa/Andrea Warnecke

Wenn Wärmemengenzähler fehlen, müssen alle Mieter gleich behandelt werden. Es reicht nicht, nur denen entgegenzukommen, die sich wehren, meint Jürgen Bock.

Die meisten Menschen, die nicht intensiv mit Heizungsanlagen und den entsprechenden Abrechnungen zu tun haben, werden noch nie in ihrem Leben etwas von Wärmemengenzählern gehört haben. Die aber sind nun einmal bei zentralen Anlagen bereits seit acht Jahren vorgeschrieben. Wie sinnvoll das ist, sei dahingestellt – sie müssen eben da sein. Für gut begründete Ausnahmefälle darf der Vermieter weiter mit einer Formel arbeiten.