Ein Musterentscheid spielt der Porsche SE in die Karten. (Symbolbild) Foto: dpa/Marijan Murat

Wer muss nach dem Dieselskandal bezahlen, wer bleibt auf dem Schaden sitzen? Porsche SE hat vor Gericht einen Etappensieg erzielt.

Die Aussichten auf Schadenersatz für Anteilseigner der VW-Dachgesellschaft Porsche SE (PSE) im Zuge des Dieselskandals haben sich drastisch verschlechtert. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart veröffentlichte am Mittwoch einen entsprechenden Musterentscheid, an dem sich die Landgerichte bei ähnlich gelagerten Klagen orientieren sollen. Im Grunde ging es um Vorwürfe gegen den Volkswagen-Großaktionär, zu spät über den Abgasskandal informiert zu haben. Die Entscheidung kann noch vor dem Bundesgerichtshof angefochten werden.

Führende Vorstandsmitglieder von Volkswagen übten auch entsprechende Funktionen bei der Dachgesellschaft aus. Für die Pflicht zur Veröffentlichung einer Börsenmitteilung reiche nicht aus, wenn die Doppelvorstandsmitglieder von dem Dieselskandal und seiner Aufdeckung nur wussten, weil sie in ihrer Funktion als VW-Vorstände informiert gewesen seien, urteilte das Oberlandesgericht. Denn in diesem Fall seien sie zur Verschwiegenheit verpflichtet gewesen. Die Doppelvorstandsmitglieder hätten die Informationen nur weitergeben dürfen, wenn sie von der Verschwiegenheitspflicht von Europas größtem Autobauer befreit worden wären.

Kläger hätten zu viel Geld bezahlt

Die PSE hielt die Klagen von Anfang für „offensichtlich unbegründet“. Man sei eine Beteiligungsholding und kein Autobauer. Daher sei man auch nicht mit der Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von auffällig gewordenen Dieselmotoren befasst gewesen. Die Entscheidung vom Mittwoch begrüßte die Holding. Damit habe das OLG die Auffassung der Porsche SE bestätigt.

Die Kläger betonten hingegen, dass sie - im Unwissen über die Dieselbetrügereien - vor Jahren zu viel Geld für ihre PSE-Aktien bezahlt hätten. Ihre Argumentation: Wenn VW und dann auch die Holding die Märkte früher über den Skandal informiert hätten, hätte das auch früher den Aktienkurs gedrückt und sie hätten weniger für ihre Anteile bezahlen müssen.

Die Schadensersatzforderungen betragen 929 Millionen Euro

Zum Musterkläger hatte das OLG einen britischen Fonds erklärt, der einen Anspruch von 5,7 Millionen Euro geltend machte. Insgesamt stehen Schadensersatzforderungen von rund 929 Millionen Euro im Raum.

Die Porsche SE hatte bereits im vergangenen September einen Etappensieg bei ihren Rechtsstreitigkeiten errungen. Damals erlitten Anleger in Celle in einem Musterverfahren über die VW-Übernahmeschlacht im Jahr 2008 eine empfindliche Niederlage. Da ging es um Schadenersatz in Höhe von 5,4 Milliarden Euro plus Zinsen.

Porsche SE Vorstandschef Pötsch sagte kürzlich anlässlich der Bilanzpressekonferenz: „Wir betrachten sämtliche gegen die Porsche SE erhobenen Klagen als unbegründet und teilweise auch als unzulässig. Deswegen sind wir davon überzeugt, dass wir uns in sämtlichen noch anhängigen Verfahren durchsetzen werden.“